Öffnungsschritt 2 gilt im Landkreis Ravensburg ab Montag, 07.06.2021

Öffnungsschritt 2 gilt im Landkreis Ravensburg ab Montag, 07.06.2021
Weitere Lockerungen für den Landkreis Ravensburg (Bild: Pixabay)

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Kreis Ravensburg – Ab Montag, 07.06.2021 gelten im Landkreis Ravensburg die Regeln des sogenannten „Öffnungsschritts 2“ gem. der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis seit dem 24.05.2021, dem ersten Tag der ersten Öffnungsstufe, unter 100 liegt und die Tendenz sinkend ist, ist der weitere Öffnungsschritt möglich. Das Landratsamt hat dies heute bekanntgemacht, sodass die neuen Regelungen am Folgetag (Montag) in Kraft treten.

Daher ist dann, gem. der ab morgen gültigen neuen Corona-Verordnung des Landes, unter anderem wieder folgendes möglich:

  • Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien oder 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume
  • Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist allgemein gestattet.
  • Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere der Schank- und Speisewirtschaften einschließlich Shisha- und Raucherbars mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschl. Räume und ohne Beschränkung der Anzahl der Kundinnen und Kunden auf zugehörigen Außenflächen ist gestattet. Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt und die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
  • Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist allgemein gestattet; dies gilt für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten.

Neue Corona-Verordnung Schule

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat eine neue Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule) verkündet, die ab Montag, 07.06.2021 in Kraft tritt.

Für den Landkreis Ravensburg gilt demzufolge ab Montag, 07.06.2021 für alle Schulen Wechselunterricht, lediglich Grundschulen sind in Präsenzunterricht. Im Regelbetrieb der Schulen sind die Hygienehinweise des Kultusministeriums (Abstand, Maske, Testung) zu beachten.

Sollten sich für den Landkreis Änderungen ergeben, würde dies vom Landratsamt Ravensburg entsprechend bekanntgemacht und die geltenden Regelungen vorab kommuniziert.

Neue Corona-Verordnung Kita

Zudem gibt es auch eine neue Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen, die ab ebenso ab Montag, 07.06.2021 gilt.

Für den Landkreis Ravensburg ergeben sich daraus keine Änderungen, Kitas sind nach wie vor im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Weitere Lockerungen werden – sobald sie möglich sind – entsprechend kommuniziert.

Die aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg finden Sie hier