Notfallplan Gas: Alarmstufe tritt in Kraft

Notfallplan Gas: Alarmstufe tritt in Kraft
Auch Privatpersonen sollen Energie sparen. (Bild: pixabay)

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Energie sparen ist für Alle angesagt

Ravensburg – Am heutigen Donnerstag (23. Juni 2022) hat das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Anlass ist der drohende Versorgungsengpass im kommenden Winter nach weiteren Kürzungen der russischen Gaslieferungen. „Jetzt treten erste Restriktionen in Kraft, die der Gesetzgeber vorgibt. Als Teil des deutschen Energiesystems werden wir sie umsetzen, das geschieht allerdings nahezu ohne Auswirkungen auf die Verbraucher“, sagt Katharina Schneider.

Sie ist Leiterin des Krisenstabs der TWS Netz GmbH. Dieses Gremium des örtlichen Gasnetzbetreibers hat sich bereits Ende Februar formiert und wichtige Vorkehrungen auf den Weg gebracht. Das Unternehmen betreibt rund 650 Kilometer Gasnetz in der Region: Die Rohre führen durch Ravensburg und Weingarten bis in 14 weitere Kommunen im Umland, rund 15.400 Gebäude sind dort angeschlossen.

Appell an alle Betriebe und Verbraucher Die Alarmstufe ist der zweite Eskalationsschritt bei einer Gasmangellage von insgesamt dreien. Sie nimmt nun alle Verbraucher – ob Unternehmen oder Privatpersonen – verstärkt in die Pflicht Energie zu sparen und auch auf Alternativbrennstoffe zu Gas auszuweichen. Gasmarktexperten beobachten bereits jetzt, dass die Preise an den Beschaffungsmärkten weiter stark steigen.

Die Tatsache, dass aktuell kaum Gas zum Heizen benötigt werde, helfe immens die Gasspeicher weiter zu füllen. Zusätzlich gibt es Gasabnehmer, die ihre Aggregate auf andere Energieträger umstellen können und dafür auch bestimmte Regelungen in ihren Verträgen haben. Eine weitere Maßnahme tritt nun mit der Alarmstufe in Kraft: „Wir melden jetzt stetig Daten wie Gasfluss und Netzkapazitäten an die Bundesnetzagentur“, erläutert Katharina Schneider.

Dieser Aufwand müsse geleistet werden, damit die Bundesnetzagentur die Versorgungslage zuverlässig beurteilen kann. Denn ein Ab-regeln des Gasflusses bei Betrieben sei ein schwerwiegender Eingriff, dar-über seien sich alle Beteiligten im Klaren. Die TWS Netz hat die ihr vom Gesetzgeber auferlegten Aufgaben bereits vor Wochen gewissenhaft erledigt: Die Einsparpotentiale der großen Energieverbraucher liegen schwarz auf weiß vor. Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Energielieferanten eingekauft wird – denn der Notfallplan Gas verpflichtet in dieser Situation ausschließlich die Betreiber der örtlichen Infrastruktur.

Schutz für private Verbraucher in der Notfallstufe

Die Grundlage für das Handeln hat der Gesetzgeber fest verankert, die tra-gende Rolle spielt das Energiesicherungsgesetz. Darauf baut der Notfallplan Gas auf, der das Vorgehen von der Bundesebene über die Fernleitungs- und Speicherbetreiber bis hin zur lokalen Ebene regelt.
Erst in Stufe 3, der Notfallstufe, kann es zu Abschaltungen für Industrie- und Gewerbekunden kommen.

Tobias Ederer, Experte Gasversorgung der TWS Netz GmbH, erläutert: „Das Signal erfolgt dann hoheitlich durch die Bundes-netzagentur. Als Betreiber des Gasnetzes vor Ort übernehmen wir die Kommunikation mit den Unternehmen, die dann ihre Abläufe zügig ändern und so die Gasabnahme drosseln oder ganz einstellen.“ Heißt: Innerhalb eines bereits vereinbarten Zeitraums müssen Anlagen auf alternative Energieträger umgestellt oder aus der Produktionskette genommen sein. Dabei spielt es keine Rolle, was der Betrieb leistet – der Begriff der Systemrelevanz aus der Corona-Pandemie existiert in der Gasmangellage nicht.

Hinweis: Tritt die Notfallstufe in Kraft, kann die Bundesnetzagentur die Abregelung von Verbrauchern anweisen. Die Gasnetzbetreiber vor Ort müssen das ermittelte Einsparpotential dann heben. Kriterien für die Reihenfolge sind unter anderem die Wirksamkeit und die Reaktionszeit der Abschaltungen sowie die Möglichkeit des Brennstoffwechsels des jeweiligen Betriebes. Auch die Frage der Auswirkung auf das öffentliche Leben und auf die Gesundheit können eine Rolle spielen, ebenso der Aspekt wirtschaftlicher Schäden. Welches Kriterium schwerer wiegt als das andere – das kann sich im Zuge veränderter Rahmenbedingungen ändern.

(Pressemitteilung: TWS Netz GmbH)