Arbeitsrecht in der Adventszeit Weihnachtsfeier, Deko und Nebenjob – Ihre Rechte im Überblick

Weihnachtsfeier, Deko und Nebenjob – Ihre Rechte im Überblick
Weihnachten im Betrieb: Dekoration, Feier und Nebenjobs rechtlich sicher gestalten. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

WOCHENBLATT

Die ersten Lichterketten strahlen und Weihnachtsbäume verbreiten festliche Stimmung – auch in den Unternehmen hält die Adventszeit Einzug. Doch mit der besinnlichen Jahreszeit kommen viele Fragen für Arbeitgeber und Beschäftigte auf: Darf der Adventskranz auf den Schreibtisch? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier aus? Und ist der Nebenjob als Weihnachtsmann erlaubt? Eva Schönmetzler, Rechtsexpertin bei der IHK Schwaben, gibt Antworten auf wichtige arbeitsrechtliche Fragen.

Weihnachtsdeko am Arbeitsplatz: Sicherheit hat Priorität

Weihnachtliche Dekoration gehört für viele zur Adventszeit dazu. Doch wie sieht es am Arbeitsplatz aus? Sind Adventskränze oder Lichterketten erlaubt? Eva Schönmetzler erklärt: „Mitarbeitende sollten ihre Dekorationspläne im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abstimmen.“ Sicherheit steht dabei an erster Stelle. Vorschriften aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Brandschutz und Betriebsmittelsicherheit müssen unbedingt eingehalten werden. Eine Lichterkette an der Maschine kann etwa ein Brandrisiko darstellen, während ein Adventskranz auf dem Schreibtisch potenziell gegen interne Regeln verstoßen könnte.

Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier: Worauf Sie achten sollten

Viele Betriebe veranstalten in der Vorweihnachtszeit eine Feier, um das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Doch wie ist man bei solchen Anlässen versichert? Laut der IHK-Expertin sind alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit der Feier stehen, versichert – vom gemeinsamen Punschtrinken bis zum Aufräumen nach der Veranstaltung. Auch der Hin- und Rückweg ist unter den gleichen Bedingungen wie der normale Arbeitsweg versichert. Achtung: Wer private Umwege einlegt, verliert den Versicherungsschutz.

Ein Beispiel: Der direkte Weg zur Weihnachtsfeier im Restaurant ist versichert. Wer jedoch vorher noch Besorgungen erledigt oder Freunde besucht, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. „Für solche Abweichungen gilt der Versicherungsschutz nicht“, betont Schönmetzler.

Nebenjobs in der Adventszeit: Klärung mit dem Arbeitgeber ist Pflicht

Zur Weihnachtszeit nutzen viele die Gelegenheit, einen Nebenjob anzunehmen – sei es als Weihnachtsmann oder auf dem Christkindlesmarkt. Doch wie sieht es rechtlich aus? „Auch in der Weihnachtszeit gelten die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Nebenjob“, erklärt Schönmetzler. Beschäftigte müssen die Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber abklären und die Regelungen im Arbeitsvertrag beachten. Wer ohne Zustimmung arbeitet, riskiert Ärger – auch in der besinnlichen Zeit.

(Quelle: IHK Schwaben)