Teures Schnäppchen Vignetten-Betrug: Österreicherin verliert 48.000 Euro

Vignetten-Betrug: Österreicherin verliert 48.000 Euro
Vorsicht beim Betrug mit Vignetten. Eine Österreicherin verlor viel Geld // Symbolbild. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

Wer auf Österreichs Autobahnen fährt, braucht eine Vignette. Beim Versuch, ein „Jahrespickerl“ online günstiger zu kaufen, wurde eine 48-jährige Frau Opfer eines fiesen und ausgeklügelten Internetbetrugs. Sie verlor dabei rund 48.000 Euro. ÖAMTC und ASFINAG warnen vor Fake-Shops.

In Österreich benötigt man für die Nutzung der Autobahnen eine gültige Vignette – sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Die Vignette kann in zertifizierten Verkaufsstellen erworben werden. Eine Frau aus dem Raum Salzburg wollte sich den Weg dorthin sparen und kaufte das „Pickerl“ im Internet. Das wurde zu einem teuren Unterfangen und ihr Schaden ist hoch.

Die Polizei ermittelt

Über eine Suchmaschine gelangte die Frau auf einen vermeintlich seriösen Webshop, der die Vignette anstatt für 103,80 Euro für 96,40 Euro angeboten hatte. Nach der Bestätigung eines SMS-TAN wurde die Österreicherin allerdings misstrauisch, als sie statt einer Kaufbestätigung eine weitere Aufforderung zur TAN-Eingabe erhielt. Zu ihrem großen Entsetzen stellte sie kurze Zeit später eine Abbuchung von knapp 48.000 Euro von ihrem Kreditkartenkonto fest, so die Polizei. Die Ermittlungen zu dem Betrug laufen.

Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) warnt in einer Mitteilung vor sogenannten Fakeshops und nicht autorisierten Anbietern. Sicher sei ein Kauf bei ASFINAG, ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen und Trafiken.

Anbieter der Fake-Shops sitzen meist im Ausland

Im Internet gibt es auch zahlreiche Anbieter, die auf den Vignettenpreis Aufschläge an die Kunden verrechnen. „Klar ist: Die ASFINAG verrechnet keine zusätzlichen Gebühren beim Vignettenkauf wie einige dieser Online-Shops. Darüber hinaus gibt es auch immer mehr Fakeshops, die den Kunden auch finanziell Schaden zufügen“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.

Die ASFINAG versucht, mit Abmahnungen gegen diese Anbieter vorzugehen. Wenn eine Website jedoch schließt, wird zeitnah eine andere Seite desselben Anbieters eröffnet. Weil diese Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, ist ein rechtliches Vorgehen sehr schwierig.

(Quelle: PM ASFINAG)