Teureres Shoppingvergnügen Mann shoppt in Zürich und begeht am Zoll kostspieligen Fehler

Mann shoppt in Zürich und begeht am Zoll kostspieligen Fehler
Ein Mann bekommt im Zug wegen exklusiver Sneakers Probleme mit den Zöllnern. (Bild: Hautzollamt Lörrach)

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Nach einem Shoppingvergnügen in der Schweiz bekommt ein 48-jähriger Mann aus Thailand bei der Einreise mit dem Zug in Deutschland Probleme. Zollbeamte stellen hochwertige Sneakers fest, die nicht ordnungsgemäß verzollt wurden. Der Thailänder muss kräftig blechen.

Eine Routinekontrolle im Einreisezug in Höhe Müllheim endete für einen 48-Jährigen mit einer kostspieligen Überraschung: Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach stellten bei dem aus Zürich kommenden Mann zwei hochwertige Sportschuhe im Wert von 1.000 Schweizer Franken sicher. Auf die Frage nach anmeldepflichtigen Waren, Geschenken oder neuen Einkäufen verneinte der Reisende zunächst alles.

Einfuhrabgaben in Höhe von 415 EUR wurden fällig

Erst bei der anschließenden Kontrolle seines Reisgepäcks kamen die neuen Schuhe, die ein Geschenk wären, zum Vorschein. Der Mann konnte keine Rechnung vorweisen, zeigte den Zöllnern aber einen Abbuchungsbetrag für beide Sneaker von seinem Konto. Da die Sportschuhe nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, erhoben die Zöllner Einfuhrabgaben in Höhe von 415,– Euro und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein, heißt es in einer Pressemitteilung.

Steuerstrafverfahren on top

„Bei privaten Einkäufen gilt, Waren, die außerhalb der Freimenge liegen, müssen bei der Einreise in die EU angemeldet werden“, so eine Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach. „Wer hier nicht ehrlich ist, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch empfindliche Nachzahlungen.“ Der Reisende konnte seine Reise fortsetzen, nachdem er die Einfuhrabgaben entrichtet hatte. Für das Steuerstrafverfahren werden allerdings weitere Kosten auf ihn zukommen. Dies hätte er leicht vermeiden können.