Nach dem Großbrand in einem Umspannwerk in Reutlingen haben die Ermittlungsbehörden ihre Einschätzung konkretisiert. Nach aktuellem Stand gehen sie davon aus, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg sowie das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ermitteln wegen des Brandes im Umspannwerk „Reutlingen-West“ vom Montag, 8. Juni. Der Brand hatte einen großflächigen Stromausfall im Stadtgebiet von Reutlingen und in umliegenden Ortschaften verursacht.
Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen ein oder mehrere bislang unbekannte Täter auf das Gelände des Umspannwerks eingedrungen sein und dort an mehreren Stellen Brände gelegt haben. Nach Angaben der Ermittler soll dabei auch Brandbeschleuniger verwendet worden sein.
LKA bittet Bevölkerung um Hinweise
Das Landeskriminalamt hat nun einen öffentlichen Zeugenaufruf gestartet. Gesucht werden Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen, die in der Nacht von Sonntag auf Montag im Bereich des Umspannwerks in der Markwiesenstraße, im Industriegebiet Reutlingen-Betzingen („Mark West“) oder im angrenzenden Waldgebiet aufgefallen sein könnten.
Auch Video- oder Bildaufnahmen aus diesem Bereich könnten für die Ermittlungen von Bedeutung sein.
Ermittlungen wegen Brandstiftung
Bereits kurz nach dem Feuer hatten die Ermittlungsbehörden Hinweise auf eine vorsätzliche Straftat bekanntgegeben. Das Ermittlungsverfahren wird gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Brandstiftung sowie der Störung öffentlicher Betriebe geführt.
Die Spurensicherung am Brandort läuft weiterhin. Dabei kommen unter anderem ein Brandmittelspürhund sowie Sachverständige zum Einsatz.
Bislang gibt es keine Angaben zu möglichen Tatverdächtigen. Die Ermittlungen werden vom Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW) beim Landeskriminalamt geführt.
Möglicher extremistischer Hintergrund wird geprüft
Das Verfahren wird beim Staatsschutzzentrum der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geführt, da es sich nach Angaben der Behörden um ein Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung handelt.
Zudem wird geprüft, ob der Tat möglicherweise eine extremistische Motivation zugrunde liegen könnte. Konkrete Hinweise hierzu wurden bislang nicht veröffentlicht.
(Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg)