Im Alb-Donau-Kreis ist der Startschuss für die neue Bezahlkarte gefallen: Ab dem 1. April erhalten die ersten Geflüchteten ihre Leistungen zur Existenzsicherung über das neue Zahlungssystem.
Zum Start wurden zunächst 46 Karten ausgegeben. Ziel ist es, die Funktionsweise und Alltagstauglichkeit der Bezahlkarte im kleinen Rahmen zu erproben, bevor sie schrittweise im gesamten Kreis ausgerollt wird.
Schrittweise Einführung für rund 800 Geflüchtete
Insgesamt sollen im Alb-Donau-Kreis etwa 800 Geflüchtete mit der Bezahlkarte ausgestattet werden. Die vollständige Einführung erfolgt in den kommenden Monaten – sowohl in den kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften als auch in der kommunalen Anschlussunterbringung.
Hintergrund: Bundesweiter Beschluss zur Einführung
Die Bezahlkarte geht zurück auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023. Ihr Ziel ist es unter anderem, Geldzahlungen an Schleuser sowie Rücküberweisungen in Herkunftsländer zu unterbinden.
Funktionen der Bezahlkarte
Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine Visa-Debitkarte. Mit ihr können Geflüchtete innerhalb Deutschlands überall dort bezahlen, wo Kartenzahlung akzeptiert wird. Auch Überweisungen und Lastschriften sind grundsätzlich möglich. Online-Einkäufe sind erlaubt, jedoch sind bestimmte Händlerkategorien – etwa Anbieter von internationalen Geldtransfers – über sogenannte Negativlisten gesperrt.
Für Bargeld steht monatlich ein Betrag von bis zu 50 Euro pro Person zur Verfügung. Dieser kann entweder in teilnehmenden Geschäften oder – gegen Gebühr – an Geldautomaten abgehoben werden.
Bezahlkarte auch für Familien
In Familien können beide Erziehungsberechtigte jeweils eine Bezahlkarte erhalten, um gemeinsam über das Familienbudget verfügen zu können.
Weitere Informationen in mehreren Sprachen
Detaillierte Informationen zur Bezahlkarte stehen mehrsprachig online unter www.socialcard.de zur Verfügung.
(Quelle: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)