Mutmaßlicher Mord statt Totschlag: Täter erneut vor Gericht

Mutmaßlicher Mord statt Totschlag: Täter erneut vor Gericht
Eine Figur der blinden Justitia. (Bild: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild)

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Deggendorf/Passau (dpa/lby) – Für den gewaltsamen Tod seiner Ex-Freundin soll einem 27 Jahre alten Mann aus Niederbayern ein zweites Mal der Prozess gemacht werden – mit für ihn möglicherweise schärferem Urteil. Das Landgericht Deggendorf habe am Dienstag die Wiederaufnahme zuungunsten des Mannes beschlossen, sagte ein Gerichtssprecher.

Der 27-Jährige war im November 2017 vor dem Landgericht Passau zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Nun könnte eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind die Falschaussagen von zwei Zeugen. Diese hatten in dem Prozess 2017 bewusst falsch zugunsten des Angeklagten ausgesagt, dafür wurden sie 2019 vor dem Amtsgericht Passau rechtskräftig verurteilt. Das Landgericht Deggendorf schließt nun nicht aus, dass die Richter in Passau ohne die Falschaussagen der Zeugen den damals Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt hätten.

Der heute 27-jährige Ex-Freund des Opfers hatte gestanden, im Oktober 2016 die damals 20-jährige Mutter seines Sohnes nach einem Streit erstochen zu haben. Ob er die Frau im Schlaf tötete – was das Mordmerkmal der Heimtücke hätte bedeuten können -, blieb im Prozess ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord oder Totschlag in einem besonders schweren Fall plädiert und eine lebenslange Haft gefordert.

Der Beschluss zur Wiederaufnahme vor dem Landgericht Deggendorf ist noch nicht rechtskräftig.