Ganztägig Tempo 30 auf mehreren Straßen

Ganztägig Tempo 30 auf mehreren Straßen
Ab Heute gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf verschiedenen Häfler Straßen. (Bild: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE)

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Friedrichshafen – Im Zusammenhang mit der Gesamtfreigabe der B 31 neu wurden vom Gemeinderat im Rahmen des Lärmaktionsplans Friedrichshafen mehrere Maßnahmen beschlossen, durch die die Lärmwerte reduziert werden sollen. Die Maßnahmen werden ab Freitag, 17. September umgesetzt.

Bevor die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den verschiedenen Straßen auf 30 km/h verringert werden konnte, mussten die Ampeln und die stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung angepasst werden. Nachdem diese Arbeiten nun abgeschlossen sind, wurden jetzt auch die Hinweisschilder aufgestellt, die die Kraftfahrer auf die künftig geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hinweisen.

Da tagsüber auch nach der vollständigen Freigabe der B 31 neu die Lärmwerte in Teilen der früheren B 31, der Albrechtstraße und in der Maybachstraße überschritten werden, gilt für die Ortsdurchfahrt Fischbach zwischen der Einmündung der Straße Steinäcker bis zur Einmündung Koberstraße und in der Albrechtstraße ab der Einmündung Säntisstraße sowie in der gesamten Maybachstraße ab sofort ganztägig Tempo 30. Bisher galt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur nachts.

Einer ganztägigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Teil der Albrechtstraße von der Säntisstraße bis hin zur Zeppelinstraße/Landratsamt, hat das Regierungspräsidium nicht zugestimmt, da dort der Lärmpegel innerhalb der zulässigen Werte liegt. Außerdem hat das Regierungspräsidium erlassen, dass die dort bisher gültige nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden muss. Damit gilt für das Teilstück Albrechtstraße vom Landratsamt bis zur Einmündung Säntisstraße künftig wieder Tempo 50.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)