Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Corona-Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses

Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Corona-Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses
Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

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Für Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich.

Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war.

Entlastung für alle

Eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde ist nicht mehr nötig. Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden. „Damit entlasten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter und Regierungspräsidien deutlich und bauen Bürokratie ab“, so Gesundheitsminister Manne Lucha.

Antragstellung jetzt möglichst unkompliziert

Eine Freitestung ist nach sieben Tagen möglich. Der Arbeitgeber des Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar im Internet unter www.ifsg-online.de. Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge.

Weitere Infos zum Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/.

(Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration)