Der Sozialverband VdK rät zu Antrag auf Grundsicherung im Alter

Der Sozialverband VdK rät zu Antrag auf Grundsicherung im Alter
Wenn es wahrscheinlich ist, dass man zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört, rät der Sozialverband VdK, direkt beim Sozialamt Grundsicherung im Alter zu beantragen. (Bild: Wilfried Pohnke/pixabay.de)

Gerade bei Energie und Nahrungsmitteln schrecken viele Rentner mit schmaler Rente vor dem Gang zum Sozialamt zurück.

Rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten auf Grundsicherung im Alter stellt nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung keinen Antrag. „Die Gründe sind unterschiedlich“, betont der Sozialverband VdK, der unter anderem die Interessen von armen Menschen, von Älteren, von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung vertritt.

Aus Scham wird oft kein Antrag gestellt

Der VdK weiß, dass viele aus Scham keinen Antrag stellen oder wegen der Angst, dass ihre Kinder mit herangezogen werden, oder wegen der Angst, in eine kleinere Wohnung umziehen oder das Auto abgeben zu müssen. Auch Unkenntnis könne eine Rolle spielen. Der VdK rät daher allen Senioren mit geringem Einkommen, sich beraten zu lassen und erinnert daran, dass das angemessene Haus oder die Eigentumswohnung für die eigene Nutzung sehr wohl möglich seien, auch wenn ein Antrag auf Grundsicherung gestellt ist.

Grundsicherungsrechner

Mit dem kostenlosen Grundsicherungsrechner auf der Webseite www.vdk.de kann ermittelt werden, ob möglicherweise ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht. Der VdK-Rechner frägt u.a. nach der Höhe der Wohnkosten und der Höhe der Rente. Selbstverständlich ist der Datenschutz gewährleistet. Besteht ein Anspruch, kann direkt beim Sozialamt ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

(Quelle: Altshauser Verbandsanzeiger und vdk)