Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Debitkarten? Die Polizei gibt Tipps

Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Debitkarten? Die Polizei gibt Tipps
Das kontaktlose Bezahlen ist im Alltag angekommen. Bei Diebstahl oder Verlust der Zahlungskarten muss man schnell handeln, die Karte bei der Bank sperren lassen und eine Anzeige bei der Polizei erstatten. (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention)

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Das kontaktlose Bezahlen ist im Alltag angekommen. Laut einer Umfrage nutzen knapp ein Drittel der Besitzer von kontaktlosen Debitkarten die Zahlung mittels NFC, um praktisch im Vorbeigehen zu bezahlen – ohne die Eingabe der PIN. Doch was tun, wenn die Debitkarte gestohlen wird oder verloren geht?

Bezahlen mit der Karte ist Normalität geworden

2020 lag der Umsatzanteil der Zahlungskarten im deutschen Einzelhandel bei knapp über 56 Prozent (Quelle: EHI Retail Institute). Auch das kontaktlose Bezahlen ist im Alltag angekommen. So nutzen laut einer Befragung im Auftrag der Deutschen Bundesbank inzwischen 32 Prozent der Besitzer von kontaktlosen Debitkarten diese Funktion. Das Bezahlen mittel Near Field Communication (NFC) funktioniert mit der Karte selbst oder unter Nutzung sogenannter Wearables, wie Smartwatches oder Smartphones.

Bei Verlust einer Debitkarte Anzeige bei der Polizei erstatten

Das praktische: Das bezahlen erfolgt nicht nur kontaktlos, sondern in der Regel auch ohne die Eingabe der PIN. Doch so können auch Taschendiebe ohne ihr Persönliche Identifikationsnummer mit ihrer Karte im Einzelhandel bezahlen. Was ist also zu tun, wenn die Debitkarte (Girokarte, ehem. EC-Karte) gestohlen wird oder verloren geht?

KUNO – Debitkarten für Lastschriftverfahren sperren

Transaktionen über kontaktlose Zahlungsvorgänge basieren in der Regel auf dem elektronischen Lastschriftverfahren – dem sogenannten „Bezahlen mit Unterschrift“. Eine PIN zur Autorisierung der Zahlung ist dabei nicht notwendig.

Deshalb sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust ihrer Zahlungskarten schnell handeln, ihre Karte bei der Bank sperren und auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn die Polizei kann über das computergestützte System KUNO Ihre Debitkarte für das elektronische Lastschriftverfahren sperren.

Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde

  • Sperren Sie ihre Karte unmittelbar bei Ihrer Bank/Sparkasse oder über den zentralen Sperrnotruf 116 116

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und veranlassen Sie eine KUNO-Sperrung

  • Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten

Wie funktioniert eine KUNO-Sperrung?

Die Polizei meldet die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer bzw. IBAN und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten und der PIN gibt’s im Faltblatt zum Thema Zahlungskartenbetrug.

Mehr unter Informationen finden Sie hier.

(Quelle Polizeiliche Kriminalprävention/le)