Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann die Erwerbsfähigkeit von heute auf morgen stark oder gänzlich eingeschränkt sein. Zum Glück gibt es die Erwerbsminderungsrente. Für Berufseinsteiger gelten hier Sonderregelungen.
Betroffene können eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wenn sie fünf Jahre lang Beiträge geleistet haben. Für Berufseinsteiger gilt eine andere Regelung: Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin aufmerksam macht, sind sie vom ersten Arbeitstag an in der Rentenversicherung geschützt.
Oft reicht nur ein Beitrag zur Rentenversicherung
Wurde die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht und kann die betroffene Person dadurch nur noch eingeschränkt arbeiten, reicht bereits ein Beitrag zur Rentenversicherung für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Tritt sie durch eine andere Krankheit ein, profitieren Berufsanfänger von der Regelung, wonach eine Rente gezahlt werden kann, wenn die volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Zurechnungszeiten
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aber nicht nur aus den bisher eingezahlten Beiträgen. Durch die „Zurechnungszeit“ werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 würde beispielsweise so gerechnet, als wären noch bis zu einem Alter von 66 Jahren und 2 Monaten Beiträge gezahlt worden. So können auch junge Versicherte, die beispielsweise nach der Schule direkt in der Berufsausbildung im Alter von 20 Jahren durch einen Arbeitsunfall erwerbsgemindert werden, eine Erwerbsminderungsrente von bis zu 1.880 Euro erhalten.
Die Broschüren „Tipps für den Berufsstart“ und „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ bieten die wichtigsten Informationen können auf der Seite der Deutschen Rentenversicherungsanstalt heruntergeladen werden.