Urteil nach Gewalttat an Frauen bei Neuschwanstein erwartet

Urteil nach Gewalttat an Frauen bei Neuschwanstein erwartet
Ein 31 Jahre alter Mann wird im Landgericht in den Gerichtssaal geführt. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Deutsche Presse-Agentur

Bei Schloss Neuschwanstein überfällt ein Tourist zwei Urlauberinnen, um eine der Frauen zu vergewaltigen. Ein Opfer stirbt, das andere wird verletzt. Nun entscheidet das Gericht über die Strafe.

Im Prozess um die Gewalttat an zwei US-amerikanischen Neuschwanstein-Besucherinnen will das Landgericht Kempten am Montag (11.00 Uhr) das Urteil verkünden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben für den angeklagten 31-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der ebenfalls aus den USA stammende Mann hatte in dem Prozess die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. Nach dem Angriff des Mannes auf die zwei Frauen war eine 21-Jährige im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt.

Der Angeklagte und die ihm bis dahin unbekannten Frauen hatten sich beim Wandern in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau getroffen. Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt von Touristen aus aller Welt, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das Märchenschloss des bayerischen Königs Ludwig II. hat.

Nach wenigen Minuten hatte der Mann eine der beiden Frauen an einem abgelegenen Ort brutal attackiert, um sie zu vergewaltigen. Ihre Freundin wollte ihr zu Hilfe kommen, weswegen der Mann die damals 22-Jährige in die angrenzende Pöllatschlucht stieß – sie stürzte etwa 50 Meter tief. Anschließend verging sich der Angeklagte weiter an dem jüngeren Opfer.

Als er von einem Pärchen bei der Tat überrascht wurde, ließ der Mann von der Frau ab und drückte sie ebenfalls über die Kante des Abhangs. Beide Frauen mussten mit einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden, die 21-Jährige starb wenige Stunden später an ihren schweren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass die Richter auch die besondere Schwere der Schuld feststellen. In diesem Fall könnte die Gefängnisstrafe dann voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Anklagebehörde hat zudem den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung gefordert. Dann könnte ein Gericht später noch eine Verwahrung nach der eigentlichen Haftdauer anordnen, wenn der Beschuldigte weiter für gefährlich gehalten wird. Die Verteidiger des Angeklagten haben sich hingegen gegen diese verschärfenden Maßnahmen ausgesprochen.