Unternehmensinsolvenz: Wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann

Unternehmensinsolvenz: Wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann
Geschlossen: Immer mehr Unternehmen müssen wegen Insolvenzen ihre Türen für immer schließen. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

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Eine Unternehmensinsolvenz wird auch als Regelinsolvenz bezeichnet und kann von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern beantragt werden. Es ist normal, dass Unternehmen Schulden machen, denn dabei handelt es sich um Zahlungsverbindlichkeiten. Erst nach einem bestimmten Zeitraum begleicht das Unternehmen seine Schulden. Wird die Zahlungsfrist jedoch überschritten und ist das Unternehmen nicht mehr in der Lage, seine Schulden zu bezahlen, ist es insolvent.

Was ist eine Unternehmensinsolvenz?

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die rechtliche Grundlage ist die Insolvenzordnung (InSO). Neben der Zahlungsunfähigkeit werden in den Paragrafen 17, 18 und 19 der Insolvenzordnung auch die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung als Gründe für die Insolvenz genannt.

In einem Insolvenzverfahren wird über die Zukunft des Unternehmens entschieden. Nicht immer muss das Unternehmen schließen. Das Ziel besteht darin, das Unternehmen neu aufzustellen oder zu sanieren. Die Ansprüche der Insolvenzgläubiger werden dabei berücksichtigt. Kann das Unternehmen nicht aus der Krise geführt werden, wird es aufgelöst.

Pflicht zur Insolvenzanmeldung

Nicht jedes zahlungsunfähige Unternehmen ist zur Anmeldung einer Unternehmensinsolvenz verpflichtet. Es hängt von der Rechtsform ab, ob ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss. Die zum Insolvenzantrag verpflichteten Unternehmen müssen frühzeitig die Insolvenz beantragen, damit alle Gläubiger möglichst optimal befriedigt werden können.

Antragspflicht besteht für:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Eingetragene Genossenschaften (eG)
  • GmbH & Co. KG
  • Societas Europaea (SE)
  • Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeiten, bei denen keiner der persönlich haftenden Gesellschafter eine natürliche Person ist

Das Gesetz schreibt vor, dass insolvente Unternehmen den Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung stellen müssen.

Meldet ein zur Antragstellung verpflichtetes Unternehmen die Insolvenz nicht innerhalb dieser Frist an, macht es sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Den Verantwortlichen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Regelungen für Selbstständige bei Insolvenz

Für Selbstständige gelten bei einer Insolvenz andere Regelungen. Sie müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine Unternehmensinsolvenz anmelden. Selbstständige sind dazu im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften nicht verpflichtet.

Selbstständige können alternativ zu einer Unternehmensinsolvenz eine Verbraucherinsolvenz anmelden, wenn sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben und wenn aus Arbeitsverhältnissen keine Forderungen bestehen.

Was passiert bei einer Unternehmensinsolvenz?

Das Insolvenzgesetz gibt den Ablauf der Unternehmensinsolvenz genau vor. Der Schuldner selbst, aber auch ein Gläubiger kann den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Dafür müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis

Anhand der eingereichten Unterlagen prüft das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für eine Unternehmensinsolvenz gegeben sind. Das sind die Voraussetzungen für die Unternehmensinsolvenz:

  • Kosten für das Insolvenzverfahren sind gedeckt
  • einer der Eröffnungsgründe drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung liegt vor

Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eröffnung im Staatsanzeiger, im Internet und mitunter auch in der Tagespresse bekannt gegeben. Die Unternehmensinsolvenz wird per Beschluss eröffnet.

Das Insolvenzgericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, der das Unternehmen führt und die Rolle des Arbeitgebers übernimmt. Er sorgt dafür, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens nicht zum Nachteil der Gläubiger verändert. Der Insolvenzverwalter prüft, ob das Unternehmen saniert werden kann oder aufgelöst werden muss.

Der Insolvenzverwalter erstellt ein Verzeichnis der Gläubigerforderungen und einen Insolvenzplan. Der Insolvenzplan ist ein Vergleich mit dem Ziel, die Forderungen der Gläubiger wenigstens teilweise zu befriedigen und das Unternehmen zu sanieren. Ein Insolvenzplan kann auch die Auflösung des Unternehmens vorsehen.

Abstimmung der Gläubiger über den Insolvenzplan

Nachdem das Insolvenzgericht den Insolvenzplan geprüft hat, beruft es das insolvente Unternehmen, den Insolvenzverwalter und die Gläubiger zu einem Abstimmungstermin ein. Die Anwesenden können Änderungswünsche vortragen. Die Gläubiger stimmen über den Insolvenzplan ab.

Die Unternehmensinsolvenz ist abgewendet, wenn der Insolvenzplan von der Mehrheit der Gläubiger angenommen wird. Das Unternehmen muss dem Insolvenzplan folgen. Die Gläubiger können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen, wenn der Schuldner dem Insolvenzplan nicht folgt.

Dauer einer Unternehmerinsolvenz

Die Dauer einer Unternehmensinsolvenz hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Unternehmens
  • Anzahl der Gläubiger
  • Höhe der Forderungen

Bei Selbstständigen kann eine Unternehmensinsolvenz vier Jahre dauern, während sie in schwierigen Fällen und bei Kapitalgesellschaften auch zehn Jahre dauern kann.

Kann eine insolvente Firma weiterarbeiten?

Ein insolventes Unternehmen kann weiterarbeiten, doch übernimmt der Insolvenzverwalter die Rolle des Arbeitgebers. Es geht darum, möglichst noch Umsätze zu erzielen, damit die Forderungen der Gläubiger bedient werden können. Das verschuldete Unternehmen muss dem Insolvenzplan folgen, wenn er von der Mehrheit der Gläubiger angenommen wurde. Es muss arbeiten, um Umsätze zu erwirtschaften. Ein überschuldetes Unternehmen darf jedoch nicht zulasten der Gläubiger am Wirtschaftsgeschehen teilnehmen.

Nicht mehr arbeiten darf ein insolventes Unternehmen, wenn über dessen Auflösung entschieden wurde.

Unternehmensinsolvenz in der EU

Unterschiede gibt es bei einer Privatinsolvenz in einzelnen EU-Ländern. Privatpersonen können eine EU-Insolvenz beispielsweise in Irland, Frankreich oder Spanien beantragen, da die Wohlverhaltensphase dort oft nur 12 bis 18 Monate dauert. In Deutschland dauert die Wohlverhaltensphase bei einer Privatinsolvenz drei Jahre.

Regelungen für Unternehmensinsolvenzen sind deutlich komplexer. Die Insolvenzregeln in den einzelnen Ländern können sich stark unterscheiden, doch betrifft das hauptsächlich die Privatinsolvenz.