Die Ferien sind vorbei und plötzlich flattert ein Knöllchen aus dem Ausland in den Briefkasten. Wer jetzt denkt, dass er die unliebsame Post gleich in den Papierkorb schmeißen kann, irrt sich. Der ADAC gibt Tipps.
Sie sind die wohl unbeliebtesten Souvenirs überhaupt: Knöllchen für Verkehrssünden wie falsches Parken oder zu schnelles Fahren im Urlaubsland. Wer einen Strafzettel im Ausland erhält, sollte besser zügig zahlen, so der ADAC. Das Wichtigste: Prüfen, ob der Vorwurf plausibel ist. Übrigens: Verkehrsverstöße werden im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande.
Wenn alles richtig ist – schnell zahlen
Beispiel: Wer 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutschland aktuell mit bis zu 70 Euro Bußgeld davon. In Italien werden dafür gleich mal mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro.
Ignorieren Sie deshalb keinen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, sondern prüfen Sie ihn zunächst genau und zahlen Sie, wenn der Vorwurf stimmt, zügig. Die Sache einfach auszusitzen, ist keine gute Idee: Strafen aus fast allen EU-Staaten können auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden.
Strafzettel ab 70 Euro muss gezahlt werden
In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten.
Aber aufgepasst: Wer sich sicher wähnt, weil eine Geldbuße z.B. nur 50 Euro beträgt, und nicht bezahlt, vergisst, dass der Betrag durch weitere Verfahrenskosten der ausländischen Behörde steigt bzw. weitere Gebühren hinzukommen. Dadurch kann die Summe nach und nach auf über 70 Euro steigen. Dann wiederum ist die Vollstreckung möglich, weil die entsprechende Grenze erreicht bzw. überschritten wurde.
Eine besondere Regelung gibt es im Nachbarland:
In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus Verwaltungskosten fällig.
Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot kann derzeit ausschließlich im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
Künftig werden Fahrverbote auch grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird allerdings noch mindestens bis 2028 dauern, so der ADAC.
Bußgelder werden europaweit vollstreckt
Zuständig für nachträgliche Eintreibungen ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat.
Die EU-Staaten sind übrigens unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, sind andere Länder zurückhaltender.
Gut zu wissen: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ausnahme: Zahlt man einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz nicht, kann ab einem Betrag von 80 Schweizer Franken (ca. 86 Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden.
Verkehrssünden im Ausland: Das ändert sich
Eine aktuelle EU-Richtlinie befasst sich mit der effizienteren Verfolgung von Verkehrsverstößen, die im Ausland begangen wurden. Ergänzt wird eine bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2015.
Wichtige Änderungen: Alle behördlichen Schriftstücke im Bußgeldverfahren müssen künftig in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. Bislang galt das nur für den ersten Bescheid. Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss außerdem innerhalb von 11 Monaten zugestellt werden. Weiter wird künftig die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen verboten.
Die Richtlinie trat am 19.1.25 in Kraft, die nationale Umsetzung in den jeweiligen Ländern muss bis zum 20.7.2027 erfolgen.
Warum es sich lohnt, Strafzettel zu zahlen
In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. Denn Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren.
Das Bußgeld kann im Ausland etwa dann später vollstreckt werden, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle an einem Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.
Wenn Sie die Geldbuße zügig bezahlen, gewähren viele Länder übrigens teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
Vorsicht vor privaten Inkasso-Firmen
Das Geschäft mit dem Eintreiben ausländischer Bußgelder durch Anwälte, Notare oder private Inkasso-Firmen floriert: Viele Deutsche werden nachträglich zur Kasse gebeten, zumeist mit hohen zusätzlichen Gebühren zugunsten von Anwälten und Inkasso-Firmen.
„Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss hierfür natürlich die Verantwortung tragen“, betont ADAC Jurist Michael Nissen, „aber die Zusatzgebühren sollten verhältnismäßig sein und nicht als lukrative Einnahmequelle für Anwälte oder private Inkassodienstleister dienen.“
Wichtig: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssen hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.
Weitere ausführliche Infos des ADAC unter: adac.de