Der Bundestag hat eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Neue Anlaufstellen und eine bessere Patientensteuerung sollen Rettungsdienste und Kliniken entlasten.
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2026, das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. AfD und Die Linke enthielten sich. Ziel ist es, die medizinische Versorgung bei akuten Beschwerden und Notfällen bundesweit neu zu organisieren.
Im Mittelpunkt steht die bessere Zusammenarbeit zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten. Patienten sollen künftig gezielter an die Stelle vermittelt werden, die für ihre Beschwerden zuständig ist.
Was sich für Patienten künftig ändern soll
Bisher sind die verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung nach Einschätzung der Bundesregierung nicht ausreichend miteinander vernetzt. Dadurch werden Notaufnahmen und Rettungsdienste auch in Fällen beansprucht, in denen eine ambulante ärztliche Behandlung ausreichen könnte.
Die Reform sieht deshalb eine stärkere medizinische Ersteinschätzung vor. Dabei soll festgestellt werden, wie dringend eine Behandlung erforderlich ist und welche Versorgung benötigt wird.
Eine wichtige Rolle spielen künftig sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ). Sie sollen an geeigneten Krankenhäusern eingerichtet werden und drei Bereiche miteinander verbinden: die Notaufnahme des Krankenhauses, eine ärztliche Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle.
Dort soll entschieden werden, ob Patienten in der Notaufnahme behandelt werden müssen oder eine ambulante Versorgung ausreicht. Kooperationspraxen in der Nähe sollen während ihrer regulären Sprechzeiten ebenfalls Patienten übernehmen können.
Für Kinder und Jugendliche sind spezielle Notfallzentren vorgesehen. Wo solche Einrichtungen nicht möglich sind, soll eine telemedizinische Unterstützung durch Kinder- und Jugendärzte zur Verfügung stehen.
Notruf 112 und Bereitschaftsdienst 116117 werden vernetzt
Auch bei der telefonischen medizinischen Hilfe sind Veränderungen vorgesehen. Die beiden bekannten Rufnummern bleiben bestehen, sollen künftig jedoch enger zusammenarbeiten.
Die 112 bleibt die Notrufnummer für medizinische Notfälle. Über die 116117 können sich Patienten bei akuten gesundheitlichen Beschwerden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.
Künftig soll die 116117 organisatorisch in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. Die Akutleitstelle soll medizinische Anliegen einschätzen und Patienten an geeignete Versorgungsangebote vermitteln.
Dafür ist eine digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen der 112 vorgesehen. So sollen Fälle bei Bedarf zwischen den zuständigen Stellen übergeben werden können.
Zusätzlich sollen über die 116117 rund um die Uhr telemedizinische Angebote und aufsuchende Notdienste für akute Behandlungsfälle verfügbar sein. Damit könnten Patienten in geeigneten Fällen medizinische Hilfe erhalten, ohne unmittelbar eine Notaufnahme aufsuchen zu müssen.
Rettungsdienst soll auch ohne Kliniktransport helfen können
Eine weitere Änderung betrifft die Finanzierung der medizinischen Notfallrettung. Diese soll ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
Damit sollen nicht nur Transporte ins Krankenhaus, sondern auch das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung am Einsatzort und die medizinische Betreuung während eines Transports berücksichtigt werden.
Hintergrund ist die bisherige Finanzierung, die stark auf den Transport von Patienten ausgerichtet ist. Die Neuregelung soll eine bedarfsgerechtere Versorgung ermöglichen und verhindern, dass Versicherte aufgrund dieser Finanzierungsstruktur einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Ersthelfer-Apps und Defibrillatoren sollen Leben retten
Die Reform sieht außerdem Maßnahmen vor, um die Hilfe bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu verbessern.
So soll die telefonische Anleitung zur Wiederbelebung durch Rettungsleitstellen zum Standard werden. Auch Ersthelfer-Apps sollen stärker eingesetzt werden. Über solche Anwendungen können freiwillige Helfer in der Nähe eines Notfalls alarmiert werden, um bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen zudem in einem bundesweit einheitlichen Register erfasst und digital mit den Leitstellen vernetzt werden.
Für die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen sind nach den Reformplänen zwischen 2027 und 2031 insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die neuen Versorgungsstrukturen stehen damit jedoch nicht unmittelbar zur Verfügung.
Zunächst muss das weitere Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Anschließend müssen unter anderem die digitalen Verbindungen zwischen den Leitstellen aufgebaut und die geplanten Notfallzentren eingerichtet werden.
Für Patienten bleiben die bisherigen Anlaufstellen zunächst bestehen. Bei lebensbedrohlichen Notfällen ist weiterhin die 112 zuständig. Für dringende medizinische Beschwerden außerhalb der regulären Praxiszeiten, die nicht lebensbedrohlich sind, steht die 116117 zur Verfügung.