Lockdown soll bis 28. März verlängert werden – mit Lockerungen

Lockdown soll bis 28. März verlängert werden – mit Lockerungen
(Symbolbild: pixabay)

Berlin (dpi) – Wie mehrere große Medienseiten berichten, soll der Lockdown bis 28. März noch einmal verlängert werden. Trotz der Verlängerung sollen Lockerungen in Kraft treten – mit möglichen Perspektiven im Handel und der Gastronomie. Welche Informationen bisher vorliegen, lesen Sie in diesem Artikel.

In einem Beschlussvorschlag der Bund-Länder Konferenz sollen nach Informationen der Nachrichtenseite SPIEGEL und Tagesspiegel folgende Punkte morgen beschlossen werden:

Kontaktbeschränkungen sollen gelockert werden

Ab kommender Woche sollen private Zusammentreffen zwischen zwei Haushalten und maximal 5 Personen wieder erlaubt sein. Kinder unter 14 Jahren würden nach wie vor nicht mitgezählt werden.

Mögliche weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen über Ostern

Über Ostern, von 2. bis 5. April, sollen auch Verwandtenbesuche von über zwei Haushalten möglich sein.

Bereiche im Einzelhandel sollen öffnen dürfen

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen in ganz Deutschland ab 8. März öffnen dürfen. Voraussetzung seien Hygienekonzepte und eine Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter.

Weitere Öffnungen seien hier auch an dem Inzidenzwert von unter 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner geknüpft. Ob eine Lockerungen mittels „Click and meet“ Angeboten auch schon früher Möglich sei, ist noch unklar. Das „Click and meet“ – Angebot enthält die Möglichkeit, einen Kunden für 40 Quadratmeter unter einer festen Zeitbegrenzung in den Laden zu lassen.

Öffnung der Außengastronomie als Mögliche Lockerung – unter Bedingungen

Laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten soll die Öffnung der Außengastronomie bei einem stabilen Wert unter einer Inzidenz von 35 möglich sein.

Mehrere Länder fordern eine Öffnung der Außengastronomie bereits zum 1. April. Laut dem Tagesspiegel beinhaltet der Beschlussvorschlag, dass man die Außengastronomie auch früher öffnen könne, wenn man eine vorige telefonische Reservierung, die Dokumentation für Kontaktnachverfolgungen und das negative Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests vorlegen könne.

Öffnungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos soll ebenfalls mit einer Teststrategie vorangetrieben werden.

Fahrschulen und Flugschulen sollen wohl ebenfalls wieder öffnen dürfen – mit Testpflicht

Wie der SPIEGEL schreibt, sollen Fahr- und Flugschulen ebenfalls wieder öffnen dürfen.

Hinweis: In Baden-Württemberg sind die Fahrschulen ohnehin schon aufgrund eines Gerichtsbeschluss seit 1. März wieder geöffnet.

Eine Teilnahme am Schulungsbetrieb soll aber nur mit negativen Schnell- oder Selbsttests möglich sein. Auch hier sollen Betreiber der Fahr- und Flugschulen Test- und Hygienekonzepte vorweisen können.

Sport im freien

Bis zu zehn Personen sollen draußen wieder Sport machen dürfen, wenn es die Lage zulasse. Hier seien weitere Lockerungen abhängig von den regionalen Inzidenzwerten.

Lockerungen nur mit „Notbremse“

Wieder nachgeschärft werden könnne, wenn eine Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen gewissen Wert übersteigt. Nach bisheriger Informationslage müsse über den Wert noch verhandelt werden.