Tipps vom ADAC Haftpflicht und Helmpflicht für Skifahrer in Italien und Südtirol

Haftpflicht und Helmpflicht für Skifahrer in Italien und Südtirol
Auf den Skipisten in Italien muss einiges beachtet werden // Symbolbild. (Bild: SerrNovik/iStock / Getty Images Plus)
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Es gibt viele Gründe, in Südtirol seinen Skiurlaub zu verbringen. Neben breiten Pisten gibt es unzählige idyllische Ausblicke auf die schöne Bergwelt. Allerdings gelten in den Skigebieten strenge Regeln für die Skifahrer. Wer zu tief in die Glühweintasse schaut, muss mit hohen Strafen rechnen.

Ob beim Rodeln, auf den Skiern oder beim Aprés Ski – wer auf den Pisten in Italien und Südtirol unterwegs ist, sollte die geltenden Regeln kennen.

Alle Skifahrer müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Diese Regel besteht bereits seit Januar 2022, ist aber noch immer vielen unbekannt.

Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, sollen vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen.

Nachweis für die Haftpflichtversicherung in der Tasche

Reisende sollten sich rechtzeitig mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Sie erhalten dann ein Dokument, in dem der Nachweis für die Haftpflicht auf Englisch oder Italienisch erbracht ist.

Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

0,5-Promille-Regel auch auf der Piste

Alkoholisierte Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes richtete sich bisher nur an Kinder bis 14 Jahre, nun gilt sie für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer bis 18 Jahre. Außerdem muss der Ski- oder Snowboardhelm CE-zertifiziert sein.

Weitere Infos gibt`s beim ADAC.

(Quelle: ADAC)