Vorsicht im Straßenverkehr Ab 1. März gelten in Österreich härtere Strafen für Raser

Ab 1. März gelten in Österreich härtere Strafen für Raser
Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. (Bild: picture alliance / EVA MANHART / APA / picturedesk.com | EVA MANHART)

Österreich verschärft ab 1. März die Strafen für Raser. Das betrifft uns alle, denn das Nachbarland liegt bei deutschen Urlaubern weit vorne in der Gunst. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC klärt auf.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden.

Auto eingezogen und versteigert

Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.

Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 5.000 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Vollstreckung auch in Deutschland

Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.

Weitere Informationen zu Bußgeldern aus dem Ausland gibt es auf adac.de.

(Quelle: ADAC)