Sonderanpassung der Gas-Grundversorgung zum 1. Oktober 2022 und neue Umlagen in den Gas Laufzeitprodukten

Sonderanpassung der Gas-Grundversorgung zum 1. Oktober 2022 und neue Umlagen in den Gas Laufzeitprodukten
Hand hält Stempel mit der Aufschrift Gaskrise neben einem Heizungsthermostat (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

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Der Ukraine-Krieg hat schwerwiegende Folgen auf die Gasversorgung in Deutschland. Zuletzt wurden immer weniger Gasmengen nach Deutschland geliefert. Die Bundesregierung hat infolgedessen die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aufgrund der fehlenden Importe nach Deutschland mussten Erdgasmengen ersatzbeschafft werden, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die Bundesregierung versucht aktuell mit vielen, teilweise sehr kurzfristig beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen zu reagieren. Am Montag wurde die Höhe der Gas-Beschaffungsumlage bekanntgegeben. Auf deren Grundlage müssen auch die Stadtwerke Lindau zum 1. Oktober die Preise anpassen.

Speicherumlage (§ 35e EnWG)

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Gas-Beschaffungsumlage (§ 26 EnSiG)

Die Bundesregierung hat außerdem von ihrer Befugnis des Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht und mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen den Gasimporteuren im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen erstattet und in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden können. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Bei der nun beschlossenen Umlage nach Energiesicherungsgesetzes § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch, wurde am 15. August bekanntgegeben und beträgt netto 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Die § 26 EnSiG-Umlage soll eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern erlauben.

Beide Umlagen und gestiegene Energiebeschaffungskosten haben direkte Auswirkung auf den Gaspreis der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Lindau, die in der Grundversorgung gezwungen sind, die Preise anzupassen und in den Laufzeitprodukten die neuen Umlagen durchzureichen. Die Stadtwerke informieren ihre Kunden dabei transparent über persönliche Preisanpassungsschreiben im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Alle Kundinnen und Kunden werden angeschrieben und informiert. Die Schreiben werden fristgerecht bis zum 18. Oktober 2022 bei den Kunden sein. Dabei beträgt die Frist in der Grundversorgung sechs Wochen. Alle Komponenten – sofern bekannt – werden einzeln und so verständlich wie möglich aufgeführt. Es handelt sich dabei um die Speicherumlage gemäß § 35e EnWG (Veröffentlichung am 18. Aug. 2022), Annahme 0,5 Ct/kWh netto (eher geringer, da sich die Speicherbefüllung momentan im Plan befindet), um die Gas-Beschaffungsumlage gemäß § 26 Abs. 1 EnSiG (Veröffentlichung am 15. Aug. 2022) 2,419 Ct/kWh netto und um gestiegene Energiebeschaffungskosten (erhöhte Risikokomponente).

Ein Rechenbeispiel: Die Mehrbelastung in der Grundversorgung für 2022 bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden beträgt 383,12 Euro, das sind 18,48 Prozent.

Die Stadtwerke greifen in der Abrechnung nicht automatisch in die Abschläge ein, die Kundinnen und Kunden können ihre Abschlagszahlungen aber jederzeit selbst erhöhen, entweder über das Kundenportal https://privatkundenportal.net/lindau/ oder im Kundencenter vor Ort in der Auenstraße 12. Die Gaspreiserhöhung wird mit der Jahresrechnung verrechnet.

(Pressemitteilung: Stadtwerke Lindau)