Skandalurteil in Ulm: Bewährung für hundertfachen Kinderschänder

Skandalurteil in Ulm: Bewährung für hundertfachen Kinderschänder
Das Landgericht Ulm erklärte einen Kinderschänder in 129 für schuldigt. Lediglich zwei Jahre Bewährung und eine Geldstrafe entschied das Gericht am vergangenen Freitag. / Symbolbild (Bild: picture alliance/dpa | Stefan Puchner)

Ulm (dpi) – Es ist ein Skandalurteil: Das Ulmer Landgericht hat einen 45-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe verurteilt. In mehr 129 Fällen soll der Mann Kinder sexuell missbraucht haben.

Von 1996 bis 2005 habe der Mann vier Mädchen und seine Halbschwester sexuell missbraucht. Die Mädchen sollen damals zwischen 6 und 13 Jahre alt gewesen sein, der Angeklagte 20 bis 29.

Angeklagt wurde der Mann in über 400 Missbrauchsfällen, in 129 davon erklärte das Ulmer Landgericht den Mann wegen sexuellen Missbrauchs an fünf Kindern als schuldig, in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Die Halbschwester hatte sich erst 2017 an eine Anwältin gewandt um über ihren Halbbruder auszupacken. Im Juni dieses Jahres wurde der Prozess wegen der Befangenheit einer Schöffin abgebrochen, sie war mit den Eltern eines der Opfer befreundet.

Millionen von Klicks: Heftige Kritik an Gerichtsentscheidung

Über Instagram hatte der Blogger Robert Konieczny, der sich für die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern einsetzt, ein Video veröffentlicht. „Ich schäme mich nur noch dafür, in diesem Land zu leben“ sagt Konieczny in seinem schon sechs Millionen Mal aufgerufenen Video. „Mit so einem Urteil, spuckst Du jedem Betroffenen direkt ins Gesicht“ heißt es weiter.

Im weiteren Verlauf wendet sich der Blogger auch an das Landgericht in Ulm: „Liebes Gericht in Ulm, was geht in euren geisteskranken Köpfen vor, dass ihr diesen Mann mit zwei Jahren Bewährung wegkommen lasst?“.

Gericht soll wegen Lebensumständen des Angeklagten so lasch geurteilt haben

Einem Bericht des SWR zufolge, sollen bei der Entscheidung des Gerichts die Lebensumstände des Angeklagten eine Rolle gespielt haben. Der 45-jährige Kinderschänder sei laut dem Richter nicht vorbestraft gewesen und habe eine Therapie gemacht. Durch einen eigenen Beruf und eine eigene Familie sei er zudem gut sozialisiert.

Der Mann hatte während dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt. Dabei gab er zu, dass er sich als 20-Jähriger zu kleinen Mädchen hinzugezogen gefühlt hatte, an einzelne Details könne er sich nicht mehr erinnern. Bei den besonders schweren Tatvorwürfen habe er wohl teilweise die Anschuldigungen bestritten.

Das Gericht verurteilte den Mann nun auf zwei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 2400 Euro.

Staatsanwaltschaft Ulm geht in Revision

Wie der SWR weiter berichtet, sei die Staatsanwaltschaft Ulm nun in Revision gegangen. Weitere Einzelheiten teilte Michael Bischofsberger, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ulm, nicht mit.