Punktesystem entscheidet über Vergabe Stadt Tuttlingen verkauft Bauplätze in Thiergarten

Stadt Tuttlingen verkauft Bauplätze in Thiergarten
Fünf Bauplätze für Einfamilienhäuser stehen ab Samstag zum Verkauf: Baugebiet Thiergarten-West. (Bild: Stadt Tuttlingen)
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Die Stadt Tuttlingen bietet fünf Bauplätze im Baugebiet Thiergarten-West an. Erstmals wird dabei das neue Vergabesystem angewandt, bei dem eine bestimmte Punktzahl entscheidet, wer den Zuschlag erhält – es gilt also nicht der Eingangszeitpunkt der Anträge. Die Bewerbungsfrist dauert vom 15. April bis zum 14. Juli, 24 Uhr.

Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets Thiergarten-West werden neben Flächen für Geschosswohnungsbau auch Grundstücke für den privaten Wohnbau ausgeschrieben. Ein Teil ist bereits im Besitz der Grundeigentümer, die die Flächen für die Erschließung eingebracht haben, fünf Bauplätze mit einer Größe von rund 430 bis 480 Quadratmeter schreibt die Stadt öffentlich aus.

Der Kaufpreis liegt bei 300 Euro je Quadratmeter. Das Bewerbungsformular, die Vergaberichtlinie mit Punktesystem, den Lageplan der fünf Grundstücke sowie weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage tuttlingen.de

Das Verfahren läuft in zwei Stufen: Im ersten Schritt bewirbt man sich generell um die Berechtigung, eines der fünf Grundstücke zu erwerben. Ist man hierbei erfolgreich, kann man sich nach der erreichten Rangfolge eines der Grundstücke aussuchen. Falls das favorisierte Grundstück schon vergeben sein sollte, kann die Bewerbung auch wieder zurückgezogen werden.

Ab Montag, 15. April, kann man sich über die städtische Homepage bewerben – die dreimonatige Frist dauert bis zum 14. Juli, 24 Uhr. Nach dem Bewerbungsschluss werden die Bewerbungen und Unterlagen ausgewertet.

Bewerbungsberechtigte sind volljährige, natürliche Personen (also keine Makler, Architekten, Fertighaushersteller, private Bauunternehmen, Baubetreuer oder sonstige Investoren). Ausgeschlossen sind zudem Personen, die bereits einen vergabegleichen Grundbesitz haben. Als Vergabegleich sind hierbei Grundstücke anzusehen, wenn sie bebaubar oder bebaut sind.

Das neue Punktesystem – Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Die Reihenfolge des Bewerbungseingangs spielt keine Rolle – entscheidend sind die im März vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Der Hintergrund: In Zeiten knappen Baulands soll ein möglichst gerechtes und rechtssicheres Verfahren angewandt werden. Dabei wird nach folgendem Punktesystem gewertet.

Soziale Kriterien:

  • Für Verheiratete oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft gibt es 20 Punkte. Ansonsten 10 Punkte
  • Für haushaltsangehörige Kinder gibt es je Kind 30 Punkte. Es werden maximal drei Kinder berücksichtigt
  • Für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Person im Haushalt gibt es einmalig 10 Punkte
  • Für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophenschutz gibt es einmalig 20 Punkte

Kriterien zum Ortsbezug

  • Für den Hauptwohnsitz in Tuttlingen gibt es je vollem Jahr 5 Punkte. Berücksichtigt werden maximal fünf Jahre.
  • Alternativ zum Hauptwohnsitz kann auch der Arbeitsplatz in Tuttlingen gewertet werden. Auch hier werden volle Jahre mit 5 Punkten, max. 5 Jahre, gewertet. Eine Punktevergabe für Wohnsitz und Arbeitsplatz ist allerdings ausgeschlossen.
  • Für sonstige ehrenamtliche Tätigkeit in einem ortsansässigen Verein, einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, sozialkaritativen Organisation oder Mitgliedschaft im Ortschafts- und/oder Gemeinderat gibt es ebenso, je vollem Jahr, 5 Punkte. Es werden max. 5 Jahre berücksichtigt.

Damit die Kriterien zum Ortsbezug nicht die Sozialkriterien übersteigen, werden diese ggf. auf die Maximalpunktzahl der Sozialkriterien gekappt.

Gewertet werden die Kriterien nur, wenn hierzu auch die entsprechenden Nachweise eingereicht werden. Liegen diese Nachweise nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vor, können die entsprechenden Kriterien nicht bei der Punktevergabe berücksichtigt werden.

Naturgemäß können Bewerber mit haushaltsangehörigen Kindern eine höhere Punktzahl erreichen. Damit auch Bewerber ohne Kinder zum Zuge kommen, gibt es das Reisverschlussverfahren 3:1 – das heißt, auf drei Bewerber mit Kindern bekommt ein Bewerber ohne Kind den Zuschlag.

Im Kaufvertrag wird eine Bauverpflichtung aufgenommen. Danach muss das Grundstück innerhalb 2,5 Jahren bebaut sein.

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)