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Maskenpflicht in der Fußgängerzone wird gelockert

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Die Masken müssen nun nicht mehr überall getragen werden.
Die Masken müssen nun nicht mehr überall getragen werden. (Bild: Pixabay)

Tuttlingen – Eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone der Tuttlinger Innenstadt gilt – laut städtischer Mitteilung – nicht mehr. Sollte aber der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden können, müssten auch künftig Masken getragen werden – dies gelte im Übrigen nicht nur in der Fußgängerzone, sondern in allen Außenbereichen.

Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes legt – so die Stadt Tuttlingen weiter – fest, wo trotz der jüngsten Lockerungen auch weiterhin eine Maske getragen werden muss – zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Unter freiem Himmel könne auf die Maske in der Regel verzichtet werden – vorausgesetzt, es kann ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden.

Anders als bisher, werden dafür nun aber keine fest definierten Bereiche mehr bestimmt. In der Vergangenheit war es so, dass die Kommunen Straßen und Plätze benennen mussten, in denen es oft eng zugeht, und in denen dann eine generelle Maskenpflicht galt – auch wenn es nur zu bestimmten Zeiten zu Menschenansammlungen kam. Diese Regelung galt auch in der Tuttlinger Fußgängerzone.

Nach der neuen Landesregelung sei die generelle Maskenpflicht in der Tuttlinger Fußgängerzone nun aufgehoben. Sobald es aber zu Gedränge komme – zum Beispiel beim Wochenmarkt – muss die Maske wieder getragen werden. Diese Regelung gelte auch für alle anderen öffentlichen Bereiche in der Stadt.

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
01.07.2021, 08:36 Uhr

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