Am Sonntag, 9. Juni, finden die Kommunalwahlen statt. Damit sich alle Wahlberechtigten gut und in Ruhe auf die Kommunalwahl vorbereiten können, erhalten alle Wähler ihren Stimmzettel für die Kreistagswahl, die Gemeinderatswahl und gegebenenfalls die Ortschaftsratswahl bereits vorab per Post. Der Versand erfolgte in den vergangenen Tagen und spätestens bis zum Tag vor der Wahl sollten alle Stimmzettel ankommen.
Die Stimmzettelumschläge für die Kommunalwahlen, sowie der Stimmzettel für die Europawahl, werden den Wählern vor Ort im Wahllokal ausgehändigt. Bei den vorab versendeten Stimmzetteln handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen. Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag gesondert zugeschickt.
Wie wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Unveränderte Abgabe eines Stimmzettels: Ein Stimmzettel einer Partei oder einer Wählervereinigung wird unverändert abgegeben. Damit erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme.
2. Angepasste Abgabe eines Stimmzettels: Der Stimmzettel kann angepasst werden. Je Kandidat können zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Zudem ist es möglich, seine Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen zu verteilen (Panschieren). Wichtig ist, die maximale Anzahl der zu vergebenden Stimmen nicht zu überschreiten, da der Stimmzettel sonst ungültig wird.
Sollte jemand seinen Stimmzettel nicht mehr finden oder beim Ausfüllen einen Fehler machen, kann im Wahllokal ein neuer Stimmzettel angefordert und direkt vor Ort ausgefüllt werden.
(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)