Mitte Dezember ereignete sich ein dramatischer Verkehrsunfall. Ein 46-Jähriger kam ums Leben, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Anstatt sofort Hilfe zu leisten, nahm ein Gaffer ein Video auf. Das hat jetzt strafrechtliche Konsequenzen.
Während Rettungskräfte oft um Leben und Gesundheit der Unfallopfer kämpfen, gibt es immer wieder ein Phänomen: das Gaffen. Für die Verletzten ist es extrem belastend, in einer ohnehin traumatischen Situation von Fremden beobachtet oder sogar gefilmt zu werden, heißt es vom TÜV Süd.
Kampf um das Leben der Verletzten
Ein 45-jähriger Mann soll den schweren Verkehrsunfall am 18. Dezember 2025 auf der L 283 zwischen Bad Saulgau und Steinbronnen gefilmt haben, anstatt zu helfen. Ein Großaufgebot an Rettungsdienst samt Rettungshubschrauber und Feuerwehr rückte an die Unfallstelle aus. Der Fahrer des Ford verstarb noch an der Unfallstelle. Sein Beifahrer sowie die 56 Jahre alte Fahrerin des Skoda zogen sich schwere Verletzungen, zwei weitere Personen wurden leicht verletzt, so die Polizei.
Gaffer filmte sogar die Maßnahmen der Rettungskräfte
Wie im Nachhinein bei der Polizei angezeigt wurde, soll der 45-Jährige noch vor dem Eintreffen der ersten Rettungskräfte an der Unfallstelle mit seinem Smartphone ein Video gefertigt haben, anstatt Erste Hilfe zu leisten. In der Folge soll er erneut gefilmt haben, als der Rettungsdienst sich um die Opfer kümmerte.
Die Ermittlungen dauern an
Beamte des Polizeireviers Bad Saulgau stellten die entsprechenden Aufnahmen auf dem Smartphone des Gaffers sicher und veranlassten in der Folge die Löschung der Videos, heißt es in einer Mitteilung. Der 45-Jährige muss sich nun unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die Ermittlungen, ob die Videos durch den Gaffer auch verbreitet wurden, dauern an.
(Als Gaffer gilt, wer sich an einem Unfallort auf das bloße Beobachten beschränkt oder sogar Aufnahmen macht, anstatt Hilfe zu leisten.)