Wegen verbotener Prostitution hat das Polizeirevier Bad Saulgau ein Bußgeldverfahren gegen eine Frau eingeleitet, die ihre Dienste unerlaubterweise in einer Privatwohnung in Bad Saulgau angeboten hat.
Offensichtlich hatten sich ihre Kunden online an die Dame gewandt und entsprechend einen Termin vereinbaren können. Dabei ist die Prostitution in Gemeinden unter 35.000 Einwohnern gesetzlich untersagt. Ein aufmerksamer Anwohner wurde angesichts der Männerbesuche stutzig und verständigte die Beamten.
(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Ravensburg)