Zwei Kinder im Fokus nach Brand in Amtzell: Polizei ermittelt

Zwei Kinder im Fokus nach Brand in Amtzell: Polizei ermittelt
Der Großbrand in Untermatzen bei Amtzell könnte von zwei Jungen verursacht worden sein. Symbolbild (Bild: Ozii45 // iStock / Getty Images Plus)

Nach dem Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes am Freitag bei Amtzell mit über 100 beteiligten Feuerwehrleuten ermittelt die Polizei nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung gegen zwei Jungen.

Nach ersten Erkenntnissen der Beamten sollen am Freitagnachmittag zwei Buben im Bereich des Heulagers mit Streichhölzern gespielt und dadurch den Brand verursacht haben. Die Ermittlungen der Polizei dazu dauern an.

Wenn Kinder zündeln

Kinder im jungen Alter unter zehn Jahren haben oft einen besonders ausgeprägten Spiel- und Nachahmungstrieb. Außerdem sind sie neugierig und wollen eigene Erfahrungen sammeln. Wenn sie also Eltern oder Geschwister beim Hantieren mit Feuer sehen, möchten sie das auch ausprobieren.

Die Kleinen sind sich jedoch häufig nicht über die Konsequenzen ihres Handelns im Klaren. Oftmals sind sie sich den Gefahren, die von Feuer und Zündeln ausgehen, gar nicht bewusst. Erst ab einem Alter von zehn Jahren entwickeln Kinder überhaupt ein präventives Gefahrenbewusstsein. Sie legen Brände daher in der Regel nicht bewusst oder mit Absicht.

Welche Konsequenzen drohen bei fahrlässiger Brandstiftung?

Die Schuldunfähigkeit des Kindes ist in Paragraf 19 Strafgesetzbuch aufgeführt. Dieser Paragraf besagt, dass Kinder schuldunfähig sind, wenn sie bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt sind.

Laut dem Portal Brand-Feuer müssen Kinder unter zehn Jahre dennoch mit einem zivilrechtlichen Verfahren rechnen, auch wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde. Die Geschädigten und die Versicherungen können dann beim zuständigen Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. So wird zwar gegen Kinder nicht strafrechtlich ermittelt, sie müssen aber unter Umständen für den verursachten Schaden finanziell haften.

Kinder unter sieben Jahren haften generell nicht für Schäden, die sie verursachen, da sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch vor dem Gesetz als nicht deliktsfähig gelten. In diesem Fall wird geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Denn Eltern müssen für die Schäden ihrer Kinder haften, wenn sie diese Pflicht verletzt haben. Verursachen Kinder zwar einen Schaden, die Eltern haben jedoch ihre Pflichten nicht verletzt, könnte der Geschädigte im Brandfall auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Sicherer Umgang mit Feuer rechtzeitig beibringen

Um zu vermeiden, dass Kinder Brandstiftung begehen, ist eine rechtzeitige Brandschutzerziehung nötig. Diese sollte bereits in einem Alter von fünf oder sechs Jahren beginnen. Dabei können Kinder den richtigen Umgang mit Feuer lernen und angeleitet durch Erwachsene, Erfahrungen mit Feuer sammeln.

Örtliche Feuerwehren bieten eine oftmals eine Brandschutzerziehung an. Dort gibt es kindgerechtes Material und Vorführungen, um Kinder für die Gefahren des Feuers zu sensibilisieren.

(Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg, rundv.de, brand-feuer.de)