Jugendschutzgesetz Testeinkäufer in Ravensburg unterwegs

Testeinkäufer in Ravensburg unterwegs
Regelmäßig wird geprüft, ob Verkaufsstellen verbotenerweise Alkohol oder Tabak an Jugendliche abgeben. (Bild: Sergey Dementyev // iStock / Getty Images Plus)

Testkäufe dienen der Verbesserung der Einhaltung des Jugendschutzgesetztes bei der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren. Das Ordnungsamt der Stadt Ravensburg und die Polizei führen diese Woche wieder Kontrollen durch. Im Fokus: Kioske, Tankstellen, Supermärkte und Discounter.

Regelmäßig wird geprüft, ob Verkaufsstellen verbotenerweise Alkohol oder Tabak an Jugendliche abgeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Während der Verkauf von „weichem“ Alkohol wie Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt ist, sieht es bei „hartem“, also hochprozentigen Alkohol wie etwa Branntwein, Korn oder auch von Mix-Getränken (Whiskey/Cola etc.) ganz anders aus.

„Vapes“ gibt’s erst ab 18 Jahren

Denn dieser Alkohol darf genauso wie Tabakwaren erst an Personen ab einem Alter von 18 Jahren verkauft werden. Dies gilt auch für die beliebten „Vapes“ auch bekannt als E-Shisha (ob mit oder ohne Nikotin). So will es das Gesetz. Im Zweifel müssen die Gewerbetreibenden daher beim Verkauf durch Überprüfung des Alters sicherstellen, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.

Es drohen, darauf weist die Stadtverwaltung hin, empfindliche Bußgelder, wenn dies nicht geschieht. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Gewerbeuntersagungsverfahren drohen. Es lohnt sich daher als Gewerbetreibender selbst oder durch das angestellte Personal beim Alter der Käufer zweimal hinzuschauen.

Es drohen hohe Bußgelder

Um die Einhaltung des Jugendschutzes bei den Gewerbetreibenden im Stadtgebiet zu kontrollieren, werden Jugendliche testweise versuchen, Alkohol und Zigaretten in Läden und Geschäften zu kaufen. Es werden dabei kleine Läden, wie Kioske oder Tankstellen, aber auch Supermärkte und Discounter verdeckt aufgesucht. Im Anschluss an einen Testkauf werden die Gewerbetreibenden dann über die erfolgte Kontrolle an sich und auch über das Ergebnis informiert. Sollte der Testkauf erfolgreich gewesen sein, so wird der Kauf wieder rückgängig gemacht und ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen wird eingeleitet.

(Quelle: Stadt Ravensburg)