Sicher baden Polizei und DLRG geben wichtige Baderegeln für den Sommer am Bodensee

Polizei und DLRG geben wichtige Baderegeln für den Sommer am Bodensee
Vor den Sommerferien erinnern Wasserschutzpolizei und DLRG daran, wie wichtig umsichtiges Verhalten für sicheres Baden und Wassersport am Bodensee ist. (Symbolbild: KI-generiert)
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Vor den Sommerferien warnen Wasserschutzpolizei und DLRG vor Gefahren am Bodensee und geben wichtige Verhaltenstipps für Badegäste und Wassersportler. Besonders Wetterumschwünge, Schiffsverkehr und Strömungen bergen erhebliche Risiken.

Mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien appellieren die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Bezirk Bodensee-Konstanz an Badegäste und Wassersportler, die Gefahren am und im Bodensee nicht zu unterschätzen. Plötzlich auftretende Föhnlagen, starke Strömungen und dichter Schiffsverkehr können selbst an sonnigen Tagen zu gefährlichen Situationen führen.

Körper langsam ans Wasser gewöhnen

Vor dem Sprung ins Wasser sollte der Körper nicht überhitzt sein. Direkt nach intensiver Sonneneinstrahlung oder körperlicher Anstrengung empfiehlt es sich, Arme, Beine und Nacken zunächst mit Wasser zu benetzen, um Kreislaufprobleme, Muskelkrämpfe oder einen Kälteschock zu vermeiden.

Auch auf schwere Mahlzeiten und Alkohol sollte unmittelbar vor dem Schwimmen verzichtet werden. Ausreichend Flüssigkeit und Sonnenschutz helfen zusätzlich, Kreislaufbeschwerden an heißen Tagen vorzubeugen.

Kommt es dennoch zu einem Muskelkrampf, gilt es, Ruhe zu bewahren, sich auf den Rücken zu drehen, die betroffene Körperpartie zu lockern und gegebenenfalls laut um Hilfe zu rufen. Hilferufe anderer sollten stets ernst genommen und umgehend über den Notruf 112 gemeldet werden.

Kinder nie unbeaufsichtigt lassen

Gerät man im flachen Wasser in dichte Seegrasfelder, sollte man hektische Bewegungen vermeiden und sich ruhig aus den Pflanzen befreien. Bei längeren Schwimmstrecken empfiehlt sich eine Begleitperson.

Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer sollten ausschließlich ausgewiesene Flachwasserbereiche nutzen. Kinder müssen sich im und am Wasser jederzeit unter aktiver Aufsicht von Erwachsenen befinden.

Aufblasbare Schwimmtiere bieten keinen Schutz

Luftmatratzen und aufblasbare Schwimmtiere schützen nicht vor dem Ertrinken und können bei Wind oder Strömung schnell abtreiben. Auch Schwimmflügel oder Schwimmwesten ersetzen die Aufsichtspflicht der Eltern nicht.

Da der Seegrund vielerorts bereits wenige Meter vom Ufer entfernt steil abfällt, können ungeübte Schwimmer und Kinder schnell in gefährliche Situationen geraten. Die DLRG empfiehlt deshalb, möglichst bewachte Badestellen zu nutzen. Informationen zu Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen bieten die jeweiligen DLRG-Ortsgruppen.

Wetter und Schiffsverkehr nicht unterschätzen

Gewitter, starke Fallwinde und Föhnlagen können sich am Bodensee innerhalb weniger Minuten entwickeln. Hohe Wellen, Sturm und schlechte Sicht machen das Wasser dann gefährlich. Bei aufziehendem Unwetter oder offiziellen Sturm- und Starkwindwarnungen müssen Badegäste sowie Kanufahrer, Stand-up-Paddler und andere Wassersportler das Wasser sofort verlassen.

Auch der Schiffsverkehr stellt ein erhebliches Risiko dar. Außerhalb ausgewiesener Badebereiche werden Schwimmer von Fahrgastschiffen sowie Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich. Zudem gilt im Umkreis von 100 Metern um Anlegestellen von Fahrgastschiffen ein Badeverbot.

Wer die 300-Meter-Uferzone verlässt, muss gesetzlich eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitführen. Gleichzeitig kann sie als Auftriebshilfe für kurze Pausen im Wasser dienen.

Vorsicht beim Sprung ins Wasser

Kopfsprünge in unbekannte oder trübe Gewässer sollten grundsätzlich unterbleiben, da die Wassertiefe nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann. Verboten ist außerdem das Springen von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen sowie das Befestigen von Seilen an Brückenkonstruktionen, da dadurch die Schifffahrt gefährdet wird.

Vom Sprung von Ufermauern, beispielsweise im Herosepark, rät die Wasserschutzpolizei ebenfalls ab. Wegen derzeit sinkender Pegelstände ist besondere Vorsicht bei der Wassertiefe geboten. Zusätzlich erhöhen glitschige und veralgte Steine am Ufer die Sturzgefahr.

Vorschriften für Boote und Wassersportgeräte

Für alle motorisierten Fahrzeuge auf dem Bodensee ist unabhängig von ihrer Größe eine Zulassung des Schifffahrtsamtes erforderlich. Unmotorisierte Sportgeräte wie Stand-up-Paddle-Boards, Paddelboote, Segelsurfbretter oder Drachensegelbretter müssen mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein, um Fehlalarme bei Suchaktionen zu vermeiden.

Auf Kanus, Kajaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Wasserfahrzeugen ist außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe mitzuführen.

Strömungen und Quagga-Muschel als weitere Gefahren

Besondere Vorsicht ist auch im Seerhein und Hochrhein geboten. Dort dürfen die teils starken Strömungen nicht unterschätzt werden. Spezielle Sicherheitshinweise für den Hochrhein sind auf der Internetseite ufmrhy.ch abrufbar.

Zudem breitet sich im flachen Wasser die invasive Quagga-Muschel zunehmend aus. Ihre scharfkantigen Schalen können schmerzhafte Schnittverletzungen verursachen. Das Tragen von Badeschuhen wird deshalb empfohlen.

(Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.