Tankstellenüberfälle in der Region Gericht verhängt Haftstrafe gegen jungen Angeklagten

Gericht verhängt Haftstrafe gegen jungen Angeklagten
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht, Marienplatz 7, ist am Mauerwerk des Landgerichtes angebracht. (Bild: picture alliance/dpa | Felix Kästle)

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Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Claudia Denfeld hat heute einen 22-jährigen afghanischen Staatsbürger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2024 vier Überfälle auf Tankstellen in Amtzell, Wangen im Allgäu, Aichstetten und Aulendorf verübt.

Nach den Feststellungen des Gerichts bedrohte der Angeklagte bei jedem Überfall die Kassierer mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole. Dabei erbeutete er insgesamt knapp 4.000 Euro Bargeld. Bei einem Überfall, bei dem sich die Kasse nicht öffnen ließ, entwendete er lediglich Tabakwaren im Wert von 144 Euro.

Von der Integration zur Lebenskrise: Hintergrund des Angeklagten

Der Angeklagte war 2015 als Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Trotz guter Integration, einem Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, geriet er Ende 2023 in eine persönliche Krise. Der Verlust seiner Arbeit und die Angst vor dem Verlust seiner Wohnung trieben ihn zu den Taten.

Schneller Prozess dank Geständnis

Das Verfahren, ursprünglich auf sieben Verhandlungstage mit etwa 30 Zeugen angesetzt, konnte aufgrund des umfassenden Geständnisses des Angeklagten bereits am zweiten Verhandlungstag abgeschlossen werden.

Urteil: Mildernde Umstände und Strafschärfungen

Das Gericht erkannte im Fall des vierten Überfalls einen minder schweren Fall, da der Angeklagte nur Tabak erbeutete und der Geschädigte keine psychischen Folgen erlitt. Für die anderen drei Überfälle wurde jedoch der Regelstrafrahmen angewandt, der Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren vorsieht.

Mildernde Umstände:

  • Geständnis des Angeklagten
  • Keine Vorstrafen
  • Mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen

Strafverschärfende Umstände:

  • Psychische Belastungen bei zwei der Geschädigten
  • Vorgehensweise bei den Überfällen

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Ob der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, bleibt abzuwarten.

(Quelle: Landgericht Ravensburg)