Klinikkrise Düstere Prognose – Weitere Insolvenzen von Kliniken können nicht ausgeschlossen werden 

Düstere Prognose – Weitere Insolvenzen von Kliniken können nicht ausgeschlossen werden 
Mit Sorge blickt die Landtagsabgeordnete Anna (Bündnis 90/Die Grünen) auf die Finanznot der Kliniken. (Bild: Dominik Butzmann)

Nach dem beschlossenen GKV-Betragsstabilisierungsgesetz brodelt es in der Gesundheitsbranche. Kassenärzte, Psychologen und Kliniken sind mit der im Gesetz vorgesehenen Honorierung ihrer Tätigkeit mehr als unzufrieden.

Besonders die Kliniken ächzen unter gewaltigen Fehlbeträgen, die sie im vergangenen Jahr angehäuft haben. In diesem Jahr werden die Zahlen noch schlimmer ausfallen, für 2027 geht die Krankenhausgesellschaft bei den Kliniken in Baden-Württemberg von einer Verdoppelung der Schulden auf nahezu 1,7 Milliarden Euro aus.      

Brisant ist auch die Lage der Oberschwabenklinik (OSK), die im letzten Jahr rund 23 Millionen Euro Verluste schrieb. Auch das Zollernalb-Klinikum häufte fast 15 Millionen Euto Verluste an. Spektakulär war der Rettungsversuch für die Kliniken in Tettnang und Friedrichshafen (Medizin-Campus-Bodensee, kurz MCB). Im Bieterverfahren ging die Klinik in Friedrichshafen an die Ameos-Gruppe, der Standort Tettnang wurde aufgegeben.

Über die Finanzprobleme der OSK und dem gescheiterten Übernahmeversuch des MCB sprachen wir mit der Landtagsabgeordneten Anna Wiech (Bündnis 90/Die Grünen), die für ihre Partei im Landtag als Sprecherin für Gesundheitspolitik agiert.

Frau Wiech, was sind aus Ihrer Sicht die Gründe für das gewaltige Minus bei der OSK?

Das Defizit der OSK liegt nicht an den Mitarbeitenden, die sich jeden Tag mit großem Einsatz für eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau einsetzen. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser ist derzeit bundesweit äußerst angespannt: Die Kosten sind in nahezu allen Bereichen deutlich gestiegen – etwa bei Energie, Lebensmitteln, Personal und medizinischen Verbrauchsmaterialien. Gleichzeitig haben sich die Vergütungen durch die Krankenkassen nicht entsprechend entwickelt. Auch die notwendigen Tarifsteigerungen für die Beschäftigten werden dadurch nicht ausreichend abgebildet.

Die Krankenhausfinanzierung ist strukturell nicht auskömmlich. Hier ist insbesondere der Bund gefordert, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Krankenhäuser ihre Leistungen dauerhaft wirtschaftlich erbringen können. Gleichzeitig darf man nicht verschweigen, dass auch die OSK ihre internen Abläufe weiter überprüfen und Optimierungspotenziale nutzen muss. Beides gehört zusammen: eine auskömmliche Finanzierung und ein wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Mitteln.

War es angesichts der eigenen finanziell angespannten Lage überhaupt sinnvoll, dass die OSK mit der Bodenseeklinik ein Haus übernehmen wollte, das selbst dunkelrote Zahlen schrieb?

Es ging zu keinem Zeitpunkt um eine klassische Übernahme, sondern um eine engere Kooperation der Kliniken in der Region. Eine solche Zusammenarbeit hätte aus meiner Sicht große Chancen geboten: medizinische Angebote hätten besser aufeinander abgestimmt, Doppelstrukturen vermieden und Ressourcen effizienter eingesetzt werden können. Davon hätten sowohl die Qualität der Versorgung als auch die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken profitieren können.

Ich bedauere daher weiterhin, dass diese Kooperation nicht zustande gekommen ist.

Welche finanziellen Vorteile hätte eine erfolgreiche Kooperation für die Kliniken in Friedrichshafen, Wangen und Ravensburg gehabt?

Eine stärkere Zusammenarbeit hätte vor allem durch eine bessere Abstimmung der medizinischen Angebote und den Abbau vermeidbarer Doppelstrukturen Vorteile gebracht. Auch in Bereichen wie gemeinsamer Beschaffung oder Verwaltung hätten sich Einsparpotenziale ergeben können. Entscheidend ist aber: Es ging nicht nur um finanzielle Effekte, sondern auch darum, die medizinische Versorgung in der Region langfristig gut aufzustellen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet nach dem GKV-Stabilisierungsgesetz ein weiteres bzw. verstärktes Kliniksterben. Haben Sie Sorge um den Fortbestand der OSK?

Als gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion mache ich mir große Sorgen um die Situation der Krankenhäuser in Baden-Württemberg insgesamt. Weitere Klinikinsolvenzen können leider nicht ausgeschlossen werden, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern.

Die OSK ist als zentraler Maximalversorger für die Region von großer Bedeutung. Aktuell sehe ich den Standort deshalb nicht unmittelbar gefährdet. Dennoch müssen wir die Entwicklungen sehr aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Krankenhäuser die Unterstützung und die Rahmenbedingungen erhalten, die sie für eine zukunftsfähige Versorgung benötigen.

Warum lehnt unser Landesvater Cem Özdemir Hilfen für die Kliniken ab?

Die Verantwortung für die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser liegt beim Bund. Die Bundesländer sind für die Investitionskosten zuständig. Diese klare Aufgabenverteilung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Würde das Land dauerhaft Betriebskosten finanzieren, würde diese Systematik infrage gestellt.

Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren bereits einen erheblichen Strukturwandel im Krankenhausbereich gestaltet und damit wichtige Schritte für eine zukunftsfähige Versorgung unternommen. Es kann nicht sein, dass diese Anstrengungen nun durch unzureichende Rahmenbedingungen auf Bundesebene konterkariert werden. Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden und die Krankenhäuser so finanzieren, dass notwendige Versorgungsstrukturen erhalten bleiben.

Vom Bund wurden 500 Millionen Euro für die Kliniken in Aussicht gestellt, wenn die Länder der Reform zustimmen. Allein in Baden-Württemberg summiert sich der Fehlbetrag aller Kliniken 2026 jedoch auf rund 800 Millionen Euro.

Diese Mittel sind angesichts der Dimension der finanziellen Herausforderungen nur ein begrenzter Beitrag. Sie können die strukturellen Probleme der Krankenhausfinanzierung nicht lösen.

Warum hat sich Baden-Württemberg bei der Länderkammer enthalten?

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz war kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Der Bundesrat konnte daher lediglich entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Baden-Württemberg hat sich enthalten, wie es in solchen Fällen üblich ist, wenn innerhalb einer Landesregierung unterschiedliche Positionen bestehen.

Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte aus unserer Sicht voraussichtlich vor allem zu einer Verzögerung geführt, ohne eine tatsächliche Verbesserung des Gesetzes sicherzustellen.

Wäre es angesichts der Finanznot der Kliniken nicht ehrlicher gewesen, dagegen zu stimmen?

Wenn eine Ablehnung des Gesetzes möglich gewesen wäre, hätte Baden-Württemberg diese Position vermutlich vertreten. Entscheidend ist aber: Die eigentliche Herausforderung liegt nicht allein in diesem einzelnen Gesetz, sondern in der grundsätzlichen Reform der Krankenhausfinanzierung. Hier braucht es nachhaltige Lösungen und eine verlässliche Finanzierung durch den Bund.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.