Bienenseuche Amerikanische Faulbrut bei Bienenvolk in Ravensburg, Ortschaft Eschach, festgestellt – Imker/innen werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten

Bienenseuche Amerikanische Faulbrut bei Bienenvolk in Ravensburg, Ortschaft Eschach, festgestellt – Imker/innen werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten
Um den Seuchenherd wurde ein Sperrgebiet mit einem Radius von 1,5 Kilometern eingerichtet. (Bild: Terri Sharp)

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Kreis Ravensburg – in Ravensburg, Ortschaft Eschach, wurde ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei einem Bienenvolk durch das Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Ravensburg amtlich festgestellt. Um den Seuchenherd wurde ein Sperrgebiet mit einem Radius von 1,5 Kilometern eingerichtet. Das betroffene Bienenvolk wurde unschädlich beseitigt.

Die Besitzer/innen von Bienenvölkern, insbesondere noch nicht registrierte Imker/innen innerhalb des Sperrbezirks, melden sich bitte umgehend beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt des Landkreises Ravensburg unter der
E-Mail-Adresse: [email protected] oder der Rufnummer 0751 855410.

Derzeit untersucht das Veterinär- und Verbraucherschutzamt alle Bienenstandorte innerhalb des Sperrgebiets. Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit einer Übersicht zur Lage und Ausdehnung des Sperrgebiets wurde erlassen und kann unter www.rv.de – Öffentliche Bekanntmachungen – Veterinär- und Verbraucherschutzamt eingesehen werden.


Für das Sperrgebiet gilt Folgendes:

  1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrgebiet sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
    Derzeit liegen keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitung des Faulbruterregers in anderen Städten und Gemeinden des Landkreises Ravensburg vor. Bei Verdacht müssen Imker/innen das Veterinär- und Verbraucherschutzamt informieren. Die Bienensachverständigen und alle Imker/innen werden um erhöhte Aufmerksamkeit und rechtzeitige Hinweise über auffällige und eventuell erkrankte Bienenvölker gebeten. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das Bakterium befällt die Brut der Honigbiene. Den erwachsenen Bienen oder dem Menschen schadet der Erreger nicht. Auch der Verzehr von Honig ist für den Menschen unbedenklich. Der Erreger befällt ausschließlich den Nachwuchs der Bienen.