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Landtagswahl 2021: Infektionsschutzmaßnahmen

Lesezeit 1 Minute
(Bild: Stadt Leutkirch)

Leutkirch – Am kommenden Sonntag, 14.03.2021, findet die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Hierzu einige wichtige Hinweise an alle Wähler über die Infektionsschutzmaßnahmen und Zutritts- und Teilnahmeverbote bei der bevorstehenden Wahl:

  • Es gelten die allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, halten Sie sich bitte an die Abstandsregelungen und die Hygienevorgaben und nutzen Sie die Möglichkeit der Handdesinfektion (§ 10a Absatz 2 Satz 1 CoronaVO i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 8 CoronaVO).
  • Zutritt zu den Wahllokalen ausschließlich mit FFP2-Maske oder medizinischer Maske bzw. nur mit gültigem Attest, falls Sie eine Befreiung der Maskenpflicht haben sollten (§ 10a Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 8 CoronaVO).
  • Zutrittsverbot für Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage. Bitte nutzen Sie hier die Möglichkeit der Briefwahl.
  • Wahlbeobachter sind verpflichtet Ihre Kontaktdaten abzugeben.
  • Wenn möglich, bringen Sie bitte Ihren eigenen Stift zur Wahl mit.

Alle Informationen zur Wahl finden Sie unter: www.leutkirch.de/wahl2021

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
09.03.2021, 14:29 Uhr

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