Bei Jugendschutzkontrollen in Bad Waldsee verstößt nahezu jede zweite überprüfte Verkaufsstelle gegen das Jugendschutzgesetz. Bei Testkäufen verkauft fünf von elf Geschäften einer 17-Jährigen verbotenerweise Spirituosen.
Elf Supermärkte, Discounter und Tankstellen standen bei den diesjährigen Jugendschutzkontrollen des Ordnungsamts der Stadt Bad Waldsee gemeinsam mit der Polizei auf dem Prüfstand. Eine 17-jährige Testkäuferin versuchte mit Einverständnis ihrer Eltern, Spirituosen und Tabakwaren zu erwerben. Begleitet wurde sie von einem Polizeibeamten in Zivil sowie einer Mitarbeiterin der Stadt, die sich während der Testkäufe im Hintergrund hielten.
Fragten die Beschäftigten nach dem Alter der Jugendlichen, beantwortete sie die Fragen wahrheitsgemäß und zeigte auf Verlangen ihren Personalausweis vor. Nach jedem Kaufversuch beziehungsweise Verkauf klärten die Begleitpersonen die Situation unmittelbar vor Ort auf.
Fünf Verstöße festgestellt
Das Ergebnis der Kontrollen fiel deutlich aus: In fünf der elf überprüften Geschäfte erhielt die 17-Jährige trotz des gesetzlichen Verbots eine Spirituose. Damit verstieß nahezu jede zweite kontrollierte Verkaufsstelle gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Die gesetzlichen Altersgrenzen sollen Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen und sozialen Risiken eines frühen Alkoholkonsums schützen. Verkaufsstellen und deren Beschäftigte tragen dabei eine besondere Verantwortung. Eine sorgfältige Alterskontrolle gehört deshalb bei der Abgabe alkoholischer Getränke zu den grundlegenden Pflichten.
Bußgeldverfahren gegen Verkäufer
Gegen die Verkäuferinnen und Verkäufer, die bei den Kontrollen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, werden Bußgeldverfahren eingeleitet.
(Quelle: Stadt Bad Waldsee)