11-Jähriger findet beim Baden eine Stielhandgranate im Aulendorfer Steegersee

11-Jähriger findet beim Baden eine Stielhandgranate im Aulendorfer Steegersee
Was für ein Fund: Beim Tauchen fand der 11-jährige Maxim eine Stielhandgranate. (Bild: privat)

An Aulendorfs beliebtem Badesee hat am Mittwochnachmittag (23. August) gegen 16.30 Uhr der 11-jährige Maxim eine Stielhandgranate hochgetaucht. Ganz stolz stieg er mit dem gefährlichen Fundstück aus dem Wasser und zeigte sie seinem Vater.

Was für ein Schreck an einem sonnigen Badetag. Der Vater sprang sofort zu seinem Sohn, nahm ihm den Fundgegenstand ab und legte ihn vorsichtig ins Gras. Ihm waren noch die Worte seines Opas im Ohr, dass so alte Munitionsteile auch noch nach vielen Jahren „scharf“ sein können.

Granate wurde an sicheren Ort gebracht

Laut einer Polizeimeldung informierte der Vater sofort den Bademeister. Der sorgte dafür, dass die Stielhandgranate umgehend an einem abgeschlossenen Ort gelagert wurde, machte ein Foto für die Identifizierung und informierte die Polizei.

Aufgrund des Fotos konnte rekonstruiert werden, dass es sich um ein Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg handelte. Nach Rücksprache mit den Spezialisten des Kampmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) in Stuttgart wurde entschieden, dass ein sofortiges Eingreifen nicht nötig ist. Am nächsten Tag wurde die Granate durch die Spezialkräfte des KMBD abgeholt.

Fund von Kampfmitteln

Im Zweiten Weltkrieg wurden schätzungsweise 75 Millionen Stielhandgranaten durch die deutsche Industrie hergestellt. Immer wieder kommt es vor, dass unterschiedliche Munition aus dem zweiten Weltkrieg gefunden wird. Wer kampfmittelverdächtige Gegenstände entdeckt oder findet, sollte umgehend die Polizei benachrichtigen.

Maßnahmen und Verhaltensregeln:

  • Kampfmittel- beziehungsweise munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt, aufgenommen oder angefasst werden.
  • Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den Expertinnen und Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg überlassen werden.
  • Daher ist umgehend die Gemeinde als zuständige Ortspolizeibehörde oder die nächstliegende Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Diese verständigen unverzüglich den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg.
  • Verdächtige Gegenstände dürfen – da sie auf keinen Fall bewegt werden dürfen – nicht zur Ortspolizeibehörde oder auf die Polizeidienststelle gebracht werden.
  • Die Verantwortlichen haben den Fundort so abzusichern, dass es Unbefugten nicht möglich ist, an den verdächtigen Gegenstand heranzukommen.
  • Soweit die verantwortlichen Personen nicht sofort erreichbar oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen, ist die Ortspolizeibehörde oder hilfsweise die Polizei zuständig, diese Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen.
  • In allen Fällen sind ein Sicherheitsabstand und gegebenenfalls notwendige weitere Maßnahmen sofort möglichst per Telefon mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzuklären.