Bei einer routinemäßigen Kontrolle im Eurocity zwischen Zürich und München stießen Zollbeamte der Lindauer Kontrolleinheit gestern auf einen besonderen Fall: Ein Schweizer Künstler versuchte, zwei unverzollte Kunstwerke über die Grenze in die EU zu schmuggeln.
Künstler wollte Werke in Deutschland verkaufen
Der Mann gab an, die beiden Gemälde auf einer Ausstellung in Deutschland verkaufen zu wollen. Allerdings hätte er die Kunstwerke vor der Einreise in die Europäische Union beim Zoll anmelden müssen, um die fälligen Abgaben zu entrichten. Dies unterließ er jedoch.
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet
Die Zollbeamten reagierten umgehend: Sie leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Zusätzlich erhoben sie Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 1700 Euro, die der Künstler direkt begleichen musste.
Zoll warnt vor Verstößen
Dieser Fall verdeutlicht erneut, wie wichtig die Einhaltung der Zollvorschriften ist – auch für Kunstschaffende. Der Zoll betont, dass Verstöße wie dieser nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche Folgen haben können.
(Quelle: Hauptzollamt Ulm)