In Spezialklinik geflogen Kind (10) erleidet beim Grillen im Westallgäu schwere Verletzungen

Kind (10) erleidet beim Grillen im Westallgäu schwere Verletzungen
Tragisches Unglück beim Grillen in Grünenbach im Westallgäu: 10-jähriger Bub erleidet schwere Verbrennungen. (Bild: pixabay)

Am Samstag kam es in Grünenbach zu einem schweren Grillunfall, bei dem ein zehnjähriger Bub schwer verletzt wurde. Auch ein beteiligter Mann erlitt Brandverletzungen.

Wie es seitens der Polizei heißt, entzündete ein 42-Jähriger im Garten eine Feuertonne mit Bio-Ethanol. Dabei fing allerdings die Flasche Feuer und schoss sofort wie eine Rakete aus der Hand des Mannes und traf dabei ein Kind (10), das in ca. zwei Meter Entfernung stand.

Kind wird auch im Gesicht schwer verletzt

Durch die Flammen erlitt der Junge schwerste Brandverletzungen am Körper und Gesicht. Das verletzte Kind musste in eine Spezialklinik geflogen werden. Auch der beteiligte Mann wurde verletzt und musste mit Verbrennungen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Tipps vom DRK bei Verbrennungen

Bei schweren Verbrennungen Notruf 112 absetzen

Rufen Sie bei schweren und bei großflächigen Verbrennungen (mehr als ein Unterarm) sofort den Rettungsdienst (Notruf 112). Besonders bei Verbrennungen im Gesicht, oder wenn heiße Luft eingeatmet wurde, kann die Situation für den Verletzten lebensbedrohlich werden. Verbrennungen verursachen erhebliche Schmerzen, die der Notarzt durch wirksame Schmerzmittel begrenzen kann. 

Flammen am Körper löschen oder ersticken

Ersticken Sie in Brand geratene Kleidung, indem Sie eine Decke oder ein großflächiges Kleidungsstück fest auf den Körper drücken und die Flammen vom Kopf an abwärts ausstreichen. Vorsicht: Nutzen Sie auf keinen Fall eine Decke aus Synthetik! Löschen Sie den Brand mit Wasser. Ist ein Feuerlöscher zur Hand, dürfen Sie den Schaum niemals ins Gesicht spritzen. Der Einsatz erfolgt in kurzen Löschstößen, ebenfalls vom Kopf an abwärts. Entfernen Sie verbrannte Kleidung. Wenn diese mit der Haut verklebt sind, schneiden Sie um die Verklebung herum. Kleidung speichert die Wärme und kann so weiteres Gewebe schädigen. 

Brandverletzungen nicht dauerhaft kühlen

Hautschädigungen treten bei Verbrennungen schon nach wenigen Sekunden ein. DRK-Bundesarzt Professor Dr. Peter Sefrin rät: „Große Brandwunden nicht kühlen. Bei kleinflächigen Wunden (bis zur Größe einer Handfläche) kann zur Schmerzlinderung kurzfristig gekühlt werden. Eine länger andauernde Kühlung mit Wasser kann bei großflächigen Verletzungen eine Unterkühlung nach sich ziehen. Bedecken Sie die Wunde mit einem (Brandwunden-)Verbandtuch aus dem Verbandkasten Ihres Autos. Verbinden Sie dann die Wunde locker und ohne Druck. Decken Sie den Verletzten gegebenenfalls mit der Rettungsdecke ab, um eine Auskühlung zu verhindern. ‚Hausmittel‘ wie Salben, Öl oder Mehl gehören keinesfalls auf eine Brandwunde!“ 

Sorgen Sie für Sicherheit!

Grillen Sie ausschließlich im Freien. Nur feste Grillanzünder und Brennpasten verwenden. Niemals flüssigen Brennstoff auf die heiße Kohle gießen. Halten Sie einen Eimer mit Löschwasser griffbereit. Achten Sie auf einen sicheren Stand des Grills. Spielende Kinder und tobende Hunde könnten ihn umwerfen. Alkoholisierte  Personen nicht den Grill bedienen lassen. Klären Sie Kinder ihrem Alter entsprechend über den Umgang mit und die Gefahren von offenem Feuer auf. 

Infos vom DRK: www.drk.de

(Quelle: Polizeimeldung/DRK Berlin)