Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Anträge können im Landkreis Lindau bereits jetzt gestellt werden.
Für die vollständige Bearbeitung der Anträge soll ausreichend Zeit bleiben. Deshalb sollten Betroffene ihre Unterlagen bereits jetzt bei der Führerscheinstelle einreichen, damit der neue Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Frist ausgestellt werden kann. Die Umtauschfrist betrifft lediglich das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Biometrisches Passbild erforderlich
Für den Führerscheinumtausch wird ein biometrisches Passbild benötigt, das nicht älter als zwei Jahre sein darf. Sollte bei einem Antrag etwas fehlen oder der neue Führerschein fertig sein, meldet sich die Führerscheinstelle direkt. Das Landratsamt bittet darum, von Rückfragen abzusehen.
Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Antrag kann auch über die jeweilige Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Ausgenommen davon ist die Stadt Lindau (Bodensee). Alternativ ist eine Online-Antragstellung unter landkreis-lindau.de möglich.
Fahrerlaubnisklassen bleiben bestehen
Im Rahmen des Umtauschs wird den Antragstellern keine Fahrerlaubnisklasse entzogen. Der Umfang der eingetragenen Fahrerlaubnisklassen bleibt bestehen. Lediglich bereits abgelaufene Fahrerlaubnisklassen entfallen.
Eine Besonderheit gilt bei einem Hauptwohnsitz im EU-Ausland, beispielsweise in Österreich. Inhaber eines deutschen Führerscheins müssen den Umtausch in diesem Fall bei der zuständigen Behörde im Land ihres Hauptwohnsitzes vornehmen, beispielsweise bei der Bezirkshauptmannschaft in Österreich.
Ausnahme für Jahrgänge vor 1953
Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine andere Frist. Unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins müssen sie das Dokument erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
(Quelle: Landratsamt Lindau)