Lindau – Seit 30. Juni 2022 gilt die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes. Während sich bei den Vorgaben für PCR-Testungen nichts verändert hat, stehen nun die kostenlosen Antigen-Schnelltestungen nur noch bestimmten Personengruppen zur Verfügung.
Weitere Personengruppen können sich gegen eine Zuzahlung von 3 Euro testen lassen. Ausführliche Informationen zur neuen Coronavirus-Testverordnung und den jeweiligen Personengruppen gibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite:
Dort findet sich auch ein Formular für Personen, die einen kostenlosen Antigen-Schnelltest vor Besuch in einem Pflegeheim benötigen.
Das Landratsamt Lindau informiert, dass im Staatlichen Testzentrum an der Bösenreutiner Steig keine Antigen-Schnelltestungen mit Zuzahlung oder rein kostenpflichtige Testungen durchgeführt werden. Ob und in welchem Umfang private Teststationen kostenpflichtige Antigen-Schnelltestungen oder Antigen-Schnelltestungen mit Zuzahlung anbieten, muss direkt mit dem jeweiligen Anbieter geklärt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der aktuell geringen Nachfrage einzelne Testangebote nur noch eingeschränkt verfügbar sind.
(Pressemitteilung: Landratsamt Lindau)