Sicherheit an der Grenze Konstanzer Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Konstanzer Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Grenzkontrollen der Bundespolizei führen zur Vollstreckung von Haftbefehlen. (Bild: Bundespolizei)
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Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende im Rahmen von Grenzkontrollen und Zugüberprüfungen drei Personen mit offenen Vollstreckungshaftbefehlen gestellt. Während zwei Männer ihre Geldstrafen vor Ort begleichen konnten, musste ein weiterer eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Freitagabend: Straßenverkehrsgefährdung führt zu Geldstrafe von 2.700 Euro

Am Freitagabend (21. Februar 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen / Thayngen bei der Einreise nach Deutschland. Gegen ihn lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vor.

Das Amtsgericht Öhringen hatte bereits im September 2024 einen Strafbefehl in Höhe von 2.700 Euro wegen Straßenverkehrsgefährdung erlassen. Da der Mann die Strafe bislang nicht beglichen hatte, drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe. Durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe konnte er die Konsequenzen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Samstagabend: 2.000 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Am Samstagabend (22. Februar 2025) geriet ein 38-jähriger polnischer Staatsbürger bei der Einreise am Grenzübergang Gailingen in eine Kontrolle der Bundespolizei. Gegen ihn bestand ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz.

Das Amtsgericht Bautzen hatte im Dezember 2023 eine Geldstrafe von 2.000 Euro wegen eines Vergehens gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz verhängt. Auch dieser Mann konnte die Strafe vor Ort begleichen und seine Reise fortsetzen.

Sonntagvormittag: Betrugsdelikt führt zur 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe

Am Sonntagvormittag (23. Februar 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz im Regionalexpress RE 4713 kurz vor dem Bahnhof Engen einen 52-jährigen deutschen Staatsbürger. Der Mann wurde aufgrund eines offenen Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Heilbronn festgenommen.

Das Amtsgericht Öhringen hatte im Oktober 2023 einen Strafbefehl wegen Betruges gegen den Mann erlassen. Da er die geforderte Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte, brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Die Bundespolizei konnte am Wochenende durch gezielte Kontrollen an Grenzübergängen und im Zugverkehr erneut ihre wichtige Rolle bei der Durchsetzung bestehender Haftbefehle unter Beweis stellen. Die konsequente Kontrolle und schnelle Reaktion der Einsatzkräfte führten zur Vollstreckung dreier Haftbefehle und somit zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit.

(Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz)