Verschwundene 21-Jährige aus Konstanz: Ex-Partner muss in Haft

Verschwundene 21-Jährige aus Konstanz: Ex-Partner muss in Haft
Der Angeklagte (l) sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal neben seiner Verteidigerin Kristina Müller. Der 43-Jährige soll seine Ex-Freundin gestalkt und getötet haben. (Bild: Aleksandra Bakmaz/dpa)

Deutsche Presse-Agentur

Er trackte ihr Auto mit einem GPS-Sender und filmte sie heimlich: Bis heute fehlt von der 21-Jährigen jede Spur. Nun hat das Landgericht Konstanz ihren Ex-Freund verurteilt.

Fast ein Jahr nach dem Verschwinden einer 21-Jährigen hat das Landgericht Konstanz einen Mann zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sprach den Mann am Dienstag unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Kammer war davon überzeugt, dass der 43-Jährige seine Ex-Freundin im vergangenen Februar erdrosselte, erwürgte oder so massiv stieß, dass sie starb. Die Leiche der jungen Frau aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) soll er entsorgt haben. Sie wurde bis heute nicht gefunden. Auch nach der Verhandlung blieben viele Fragen zur Tat offen.

Schuldig gesprochen wurde der Deutsche außerdem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Der Mann hatte die junge Frau demnach heimlich gefilmt und fotografiert und ihren Standort mit einem GPS-Sender getrackt.

Die 21-Jährige und der 43-Jährige waren nach Angaben des Gerichts von August 2021 bis Oktober 2022 ein Paar. Kurz nach der Trennung soll der Mann der Frau heftig ins Gesicht geschlagen haben. Ihren Aufenthaltsort trackte er nach Ansicht des Gerichts heimlich mit einem GPS-Sender, den er am Auto der Frau verbaut hatte. Mit einem meterlangen, selbst gebauten Selfiestick fotografierte und filmte er demnach die 21-Jährige in ihrer Wohnung und auch in der Wohnung mit einem neuen Mann, den sie kennengelernt hatte.

Bei der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einem ambivalenten Verhalten der 21-Jährigen, sie habe keinen klaren Cut nach dem Ende der Beziehung gemacht. Oft habe sie den 43-Jährigen selbst aufgefordert, zu ihr zu kommen. Gleichzeitig habe der Mann immer wieder Grenzen überschritten.

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar bei der 21-Jährigen war. Dort fertigte er demnach Nacktbilder von ihr an. Ob die Frau bei den Aufnahmen betäubt oder sogar schon tot gewesen war, konnte das Gericht nicht klären. In diesem Zeitraum soll er die Frau erdrosselt, erwürgt oder so massiv gestoßen haben, dass sie starb. Dazu passe, dass der Mann den GPS-Sender demnach am 19. Februar aus dem Auto der Frau ausgebaut habe. Außerdem löschte er nach Ansicht des Gerichts auch die Aufnahmen, die er von ihr gefertigt hatte.

Dem Gericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren unter anderem wegen Körperverletzung und Nachstellung mit Todesfolge beantragt. Die Verteidigung plädierte laut Gericht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe unter einem Jahr mit Bewährung – wegen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Beim Vorwurf der Nachstellung mit Todesfolge und der Körperverletzung mit Todesfolge habe sie einen Freispruch gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.