Am vergangenen Wochenende haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz vier Haftbefehle vollstreckt. Während ein Gesuchter seine drohende Haftstrafe durch die Zahlung einer Geldstrafe abwenden konnte, mussten zwei weitere Personen ihre Freiheitsstrafe antreten.
Festnahme am Grenzübergang Konstanz-Autobahn
Am Samstagnachmittag (8. Februar 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen serbischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernbus am Grenzübergang Konstanz-Autobahn. Gegen den 59-Jährigen lagen ein offener Vollstreckungshaftbefehl sowie ein Haftbefehl zur Einziehung von Taterträgen der Staatsanwaltschaft Heilbronn vor. Das Amtsgericht Heilbronn hatte bereits im Oktober 2021 eine entsprechende Anordnung erlassen und ihn wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt.
Da keine Wertersatzgegenstände eingezogen werden konnten, musste der Mann eine offene Restfreiheitsstrafe antreten. Er wird die nächsten elf Monate in der Justizvollzugsanstalt Konstanz verbringen.
Schwester begleicht Geldstrafe und verhindert Haft
Am Samstagabend desselben Tages überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen in einem Zug in Richtung Singen. Gegen den 33-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hatte ihn im November 2023 rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt.
Seine Schwester beglich die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro, wodurch der Mann einer Inhaftierung entging.
Italienischer Staatsangehöriger in Bietingen festgenommen
In den frühen Morgenstunden des 9. Februar kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Bietingen/Thayngen einen italienischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus. Der 36-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Darmstadt per Vollstreckungshaftbefehl gesucht, nachdem ihn das Amtsgericht Bensheim im Februar 2017 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen verurteilt hatte.
Der Mann hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 246 Tagen zu verbüßen und trat diese noch am selben Tag in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.
Die Bundespolizei setzt weiterhin auf konsequente Kontrollen, um gesuchte Straftäter festzunehmen und zur Rechenschaft zu ziehen.
(Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz)