Bei der Einreise aus der Schweiz haben Bundespolizisten in Konstanz eine Autofahrerin festgestellt, gegen die ein Haftbefehl vorlag. Die 55-Jährige befindet sich zwischenzeitlich bereits in Haft.
Am Montagabend hielten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Grenzübergang Konstanz-Autobahn eine bulgarische Staatsangehörige an. Bei der Überprüfung der Personalien kam ein offener Haftbefehl zum Vorschein: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte seit Oktober des vergangenen Jahres nach der 55 Jahre alten Frau.
Frau war nicht zahlfähig
In einem rechtskräftigen Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Esslingen vom Februar 2022 wurde die in der Schweiz wohnhafte Dame zu einer Geldstrafe verurteilt, deren restliche Summe in Höhe von 4089 Euro bisher nicht beglichen wurde.
Weil sie den Betrag nicht bezahlen konnte, trat sie kurz nach Mitternacht ersatzweise eine mehrmonatige Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd an.
(Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz)