Landratsamt reagiert auf Kritik zu Hotel „Adler“: Steuerverschwendung?

Landratsamt reagiert auf Kritik zu Hotel „Adler“: Steuerverschwendung?
In der Hochphase der Flüchtlingswelle 2015 hat der Bodenseekreis das ehemalige Hotel Adler für Geflüchtete angemietet – dort hat aber nie jemand gewohnt. (Bild: picture alliance/dpa | Felix Kästle)

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Verschwendung öffentlicher Gelder. Auch die Kosten von fast 80.000 Euro pro Jahr für das Hotel „Adler“ Sipplingen werden als Steuerverschwendung betitelt. Das Landratsamt reagiert nun auf die Kritik.

Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass der Bodenseekreis das ehemalige Hotel „Adler“ in der Gemeinde Sipplingen zwar angemietet, aber nicht als Unterkunft für Geflüchtete genutzt hat. Außerdem sei das Gebäude nicht ausreichend auf seinen Zustand geprüft worden.

Landratsamt widerspricht: Zustand war bekannt

Das Landratsamt Bodenseekreis sagt dazu: „Die Behauptung, das Landratsamt hätte den schlechten baulichen Zustand nicht gekannt und das sei der Grund für die Nicht-Nutzung gewesen, ist nicht korrekt.“

Und weiter: „Das Landratsamt kannte den baulichen Zustand und den Rüstbedarf des Gebäudes, als es den Mietvertrag unterzeichnet hat. Auch die nötigen Brandschutzmaßnahmen wurden vor Abschluss des Mietvertrages erarbeitet.“

Vor der Vertragsunterzeichnung habe das Bau- und Liegenschaftsamt des Landratsamts Bodenseekreis mehrere Begehungen durchgeführt, um den Zustand des Gebäudes zu begutachten.

Das Amt gibt an: „Das Landratsamt war sich bei Vertragsunterzeichnung also völlig im Klaren darüber, dass das Gebäude einen Umrüstbedarf von mehreren Hunderttausend Euro hatte, um für den geplanten Zweck als Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden zu können. Alle Prüfschritte sind dokumentiert, die Anmietung war mit dem Land als Kostenträger abgestimmt.“

Notunterkünfte sollten vermieden werden

Da der Kreis in der Krisensituation 2015/2016 mit einer stetig wachsenden Anzahl an Asylbewerbern dringend auf neue Unterkünfte angewiesen gewesen sei, habe der Landkreis auch Objekte mit vergleichsweise hohem baulichen Sanierungsbedarf angemietet.

So sollten Plätze in regulären Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden, um weitere Notunterkünfte in Turnhallen zu vermeiden bzw. die bestehenden auflösen zu können.

Doch kein Bezug, da weniger Flüchtlinge

Die Entscheidung, das Objekt dann doch nicht als Flüchtlingsunterkunft herzurichten, sei Ergebnis der bundes- und landespolitischen Lage gewesen, da im Frühjahr 2016 schlagartig die Zuweisung Geflüchteter und damit auch der Bedarf an Unterkünften zurückgegangen sei.

Das Landratsamt schreibt: „Als die Baugenehmigung für das Objekt Mitte 2016 erteilt wurde, war der Geflüchteten-Zustrom durch die internationale Politik aber überraschend nahezu gestoppt worden. Die Zuweisungen Geflüchteter an den Landkreis ging deshalb schlagartig stark zurück. Diese Entwicklung war nicht absehbar, als der Mietvertrag geschlossen wurde. Aus diesem Grund wurde die Sanierung und Ertüchtigung des Objekts zunächst zurückgestellt.“

Abgabe wegen Landesvorgaben

Das Amt gibt an: „Die Entscheidung, das Objekt wieder abzugeben und die Ablösekosten in Kauf zu nehmen, wurde nach Maßgabe des Landes getroffen. Dieses hatte nach der ersten Migrationskrise die Landkreise angewiesen, Unterkunftskapazitäten abzubauen.“

Mitte 2017 habe das Land Baden-Württemberg die Kreise aufgefordert, Unterbringungskapazitäten wieder abzubauen. Vorschläge der Kreisverwaltung, das Objekt an andere Investoren zu vermieten, hätten nicht realisiert werden können.

Deshalb habe man sich mit dem Vermieter auf die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses Ende Mai 2021 und eine Abstandszahlung in Höhe der ursprünglich vereinbarten Mietkosten geeinigt. Nach Angaben des Amtes wurden so „ … die Nebenkosten für die vereinbarte Vertragslaufzeit sowie vor allem die ursprünglich geplanten Rüstkosten von rund einer halben Million Euro vermieden.“

Keine Rücktrittsklausel enthalten

Ein Rücktritt aus dem geschlossenen Mietvertrag sei nicht möglich gewesen. Dazu schreibt das Landratsamt: „Im Mietvertrag wurde eine Rücktrittsklausel für den Fall festgelegt, dass keine Baugenehmigung für die Umnutzung erteilt wird. Das Risiko, dass die Unterkunft nicht mehr gebraucht wird, konnte nicht auf den Vermieter übertragen werden. Aus diesem Grund enthielt der Mietvertrag keine allgemeine, einseitige Rücktrittsklausel.

Hätte der Landkreis auf solch eine Klausel bestanden, wäre der Vertag nicht zustande gekommen und der Bodenseekreis hätte bei anhaltender Migrationskrise weitere Plätze in Notunterkünften in Turnhallen benötigt.“

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)