In der Kernstadt Tettnang gilt wegen einer mikrobiologischen Verunreinigung ein Abkochgebot für Trinkwasser. Betroffen ist Wasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Bei einer Untersuchung wurde in geringer Konzentration ein auffälliger Keim festgestellt. Nach Angaben der Städtischen Wasserversorgung Tettnang erfordert die mikrobiologische Auffälligkeit ein Handeln nach der Trinkwasserverordnung.
Da eine Untersuchung auf sämtliche infrage kommenden Krankheitserreger wegen ihrer großen Anzahl nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime wie Escherichia coli und coliforme Keime festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Wird ein solcher beziehungsweise vergleichbar auffälliger Keim festgestellt, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt sein könnte. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger eingedrungen sind. Aus Vorsorgegründen wurde deshalb das Abkochgebot erlassen.
Dieses Wasser muss abgekocht werden
Das Abkochgebot betrifft Trinkwasser, das zum Trinken oder zur Zubereitung von Getränken verwendet wird. Ebenso muss Wasser abgekocht werden, das für folgende Zwecke vorgesehen ist:
- Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
- Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
- Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
- Zähneputzen und Mundpflege
- medizinische Zwecke wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen
- Herstellung von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Das Wasser soll einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.
Duschen und Waschen weiterhin möglich
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen erforderlich.
Auch Waschen, Duschen und Baden sind mit nicht abgekochtem Wasser möglich. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise nicht auf offene Wunden gelangt.
Spülmaschine und Waschmaschine können ebenfalls normal betrieben werden. Bei der Spülmaschine kann vorsorglich ein erhöhtes Temperaturprogramm gewählt werden. Nach Angaben der Wasserversorgung ist dies jedoch nicht erforderlich.
Ursache wird untersucht
Nach aktueller Kenntnislage wird davon ausgegangen, dass die Ursache der Verunreinigung im Hochbehälter Missenhardt oder auf der Leitungsstrecke zum Pumpwerk Ried liegt.
Die bereits getroffenen Maßnahmen sollen eine rasche und nachhaltige Wirkung zeigen. Aufgehoben werden kann das Abkochgebot allerdings erst, wenn die Trinkwasserqualität wieder einwandfrei ist. Nach derzeitiger Einschätzung wird dies voraussichtlich etwa acht bis zehn Tage dauern.
Diese Gebiete sind nicht betroffen
Nach derzeitigem Stand nicht vom Abkochgebot betroffen sind die Versorgungsgebiete des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung, des ZWUS, des Wasserwerkes Meckenbeuren und der Gemeinde Langenargen.
Auf der Homepage der Stadt Tettnang unter www.tettnang.de stehen Karten und Straßenlisten zur Verfügung, auf denen das betroffene Gebiet dargestellt ist.
Das Abkochgebot gilt, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Über die Aufhebung will die Stadt umgehend informieren. Betroffene sollen auf Radiodurchsagen und Veröffentlichungen auf der Homepage der Stadt Tettnang achten.
Die Informationen zum Abkochgebot sollen zudem an Mitbewohner und Nachbarn weitergegeben werden. Besonders Menschen, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, sollen über das Abkochgebot informiert werden.
(Quelle: Stadt Tettnang)