Trockenheit sorgt für Probleme Landratsamt Bodenseekreis warnt vor Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen

Landratsamt Bodenseekreis warnt vor Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen
Niedrige Pegelstände in Flüssen und Bächen sorgen im Bodenseekreis zunehmend für Einschränkungen bei Wasserentnahmen. (Symbolbild: KI-generiert)
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In vielen Gewässern im Bodenseekreis sinken die Pegelstände deutlich. Das Landratsamt kündigt deshalb verstärkte Kontrollen an.

Weil es in den vergangenen Wochen nur wenig geregnet hat, wird das Wasser in vielen Flüssen und insbesondere in kleineren Bächen im Bodenseekreis knapp. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass das Abpumpen von Wasser aus Oberflächengewässern zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich verboten ist.

Für solche Wasserentnahmen ist eine Erlaubnis des Amts für Wasser- und Bodenschutz erforderlich. Angesichts der aktuell kritischen Wasserstände will die Kreisverwaltung in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen.

Bußgelder bis 10.000 Euro möglich

Wer ohne behördliche Erlaubnis Wasser entnimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Ausgenommen von der Regelung sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Landwirtschaftliche Flächen an größeren Flüssen dürfen derzeit noch im genehmigten Umfang bewässert werden. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die in den Erlaubnissen festgelegten Pegelstände unterschritten werden.

Durch die niedrigen Wasserstände verschlechtern sich laut Landratsamt zunehmend die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen. Besonders betroffen sind kleinere Bäche und Gräben im Bodenseekreis.

Auch Wassersport belastet Natur

Bei anhaltender Trockenheit könnten künftig auch größere Gewässer kritische Pegelstände erreichen. Eine wesentliche Entspannung der Lage ist laut Behörde derzeit nicht in Sicht. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sei vielmehr mit einer weiteren Verschlechterung zu rechnen. Dadurch könne es erneut zu einem vollständigen Verbot jeglicher Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung kommen.

Auch Wassersport auf Gewässern wie der Schussen belastet die Natur bei Niedrigwasser zusätzlich. Deshalb hat das Amt für Wasser- und Bodenschutz mit Kanu-Verleihern der Region vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten.

Die Fachleute der Behörde bitten zudem private Paddler, auf andere geeignete Gewässer auszuweichen. Bei geringer Strömung und häufigen Grundberührungen sei das Paddeln ohnehin nur eingeschränkt möglich.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.