Bis zum 19. Januar 2027 müssen bestimmte ältere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Im Bodenseekreis betrifft der Pflichtumtausch rund 115.000 Führerscheine.
Wer einen älteren Führerschein besitzt, sollte das Ausstellungsdatum überprüfen. Für Scheckkarten-Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 endet die nächste gesetzliche Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Auch für ältere Papierführerscheine gelten verbindliche Fristen.
Der deutschlandweite Führerschein-Pflichtumtausch betrifft grundsätzlich alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel ist es, bis 2033 innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches und möglichst fälschungssicheres Führerscheinformat mit aktuellem Porträtbild einzuführen.
Im Bodenseekreis müssen insgesamt etwa 115.000 Führerscheine umgetauscht werden. Bislang wurden davon rund 16.500 ersetzt.
Welche Führerscheine müssen bis 2027 umgetauscht werden?
Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat, die seit 1999 ausgestellt werden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für Dokumente aus den Jahren 2002 bis 2004, die ursprünglich unbefristet gültig waren, endet sie am 19. Januar 2027.
Für später ausgestellte Führerscheine gelten weitere gestaffelte Fristen bis zum Jahr 2033. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Führerscheins unter Nummer 4a.
Bei den älteren rosa oder grau-grünen Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, ist dagegen das Geburtsjahr entscheidend. Personen, die ab 1953 geboren wurden, waren bereits zum Umtausch aufgerufen. Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch bis Januar 2033 Zeit.
Eine Sonderregelung gilt für Personen des Geburtsjahrgangs 1952 oder früher, die bereits einen seit 1999 ausgestellten Kartenführerschein besitzen. Sie müssen diesen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Was passiert, wenn die Umtauschfrist verpasst wird?
Ein Führerschein kann auch vor oder nach Ablauf der jeweiligen Frist umgetauscht werden. Wer allerdings mit einem nicht fristgerecht umgetauschten Dokument kontrolliert wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon unberührt. Auch wenn das Führerscheindokument seine Gültigkeit verliert, besteht die Fahrerlaubnis weiterhin unbefristet. Der versäumte Umtausch bedeutet somit nicht, dass die betroffene Person ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.
Führerschein umtauschen: Diese Unterlagen werden benötigt
Der Antrag kann im Bodenseekreis online sowie persönlich bei allen Rathäusern, Einwohnermeldeämtern und der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts in Friedrichshafen gestellt werden.
Für den Online-Antrag müssen folgende Unterlagen als Scan oder Foto hochgeladen werden:
- Vorder- und Rückseite des aktuellen Führerscheins
- Vorder- und Rückseite des Ausweises
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Unterschrift
Zulässig sind die Dateiformate JPEG, JPG, PNG und PDF. Für das biometrische Lichtbild und die Unterschrift ist das PDF-Format allerdings nicht erlaubt.
Wer den Antrag persönlich stellt, muss folgende Dokumente mitbringen:
- Aktueller Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
Personen ab 50 Jahren, die ihre Lastwagenfahrberechtigungen der Klasse 2 oder 3 vollständig behalten möchten, müssen zusätzlich ärztliche und augenärztliche Gutachten vorlegen beziehungsweise beim Online-Antrag hochladen.
Was kostet der Führerschein-Umtausch?
Für den Umtausch fallen Gebühren von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls kommen Versandkosten hinzu. Der neue EU-Scheckkartenführerschein ist 15 Jahre gültig, vergleichbar mit dem Personalausweis.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Antragstellung gibt es unter bodenseekreis.de/fuehrerschein-umtausch/.
Wer seinen alten Führerschein als Erinnerungsstück behalten möchte, kann dies ebenfalls tun. Das bisherige Dokument wird beim Umtausch durch Lochen oder einen Stempel ungültig gemacht und kann anschließend wieder mit nach Hause genommen werden.
(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)