Mehr Nichtraucherschutz Neues Nichtraucherschutzgesetz bringt strengere Regeln in Friedrichshafen

Neues Nichtraucherschutzgesetz bringt strengere Regeln in Friedrichshafen
Ab 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg deutlich strengere Rauchverbote im öffentlichen Raum – auch an Bushaltestellen, Spielplätzen und Freibädern. (Symbolbild: KI-generiert)
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In Baden-Württemberg gelten ab Juni strengere Regeln zum Nichtraucherschutz. Betroffen sind unter anderem Freibäder, Spielplätze und Bushaltestellen.

Der Landtag hat die Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und erweitert den Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum deutlich.

Ziel der Neuregelung ist es, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie vor Risiken durch Aerosole und Dämpfe von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzern, Wasserpfeifen und ähnlichen Produkten zu schützen.

Als besonders schutzbedürftig gelten Kinder und Jugendliche, Schwangere, ältere Menschen sowie Personen mit chronischen Erkrankungen.

Rauchverbot an vielen Orten im Freien

Künftig gelten Rauchverbote auch in zahlreichen öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien. Dazu gehören unter anderem Kinderspielplätze, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Zoos.

Auch an Straßenbahn- und Bushaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ist das Rauchen künftig untersagt. Zudem fallen überdachte Einkaufspassagen sowie Innenbereiche von Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter die neuen Regelungen.

Ein generelles Rauchverbot in Bier-, Wein- und Festzelten wurde im Gesetzgebungsverfahren dagegen nicht beschlossen. Dort bleibt das Rauchen weiterhin erlaubt.

Freibäder und Spielhallen besonders betroffen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Rauchverbot in Freibädern. Nach der Neufassung darf in typischen Freibadbereichen wie Schwimmbecken, Liegewiesen, Kinderbereichen und Zugangsbereichen grundsätzlich nicht mehr geraucht werden.

In den Häfler Freibädern ist das Rauchen deshalb ab Saisonbeginn nur noch in ausgewiesenen Raucherzonen sowie in den Außenbereichen der Gastrobetriebe erlaubt.

Auch für Spielhallen gelten künftig strengere Vorschriften. Rauchen ist dort nur noch in vollständig abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen erlaubt. Bereits am Eingang der Spielhalle muss auf den Raucherraum hingewiesen werden.

Außerdem darf der Nichtraucherschutz durch solche Räume nicht beeinträchtigt werden.

Betreiber müssen Einhaltung sicherstellen

Mit der Gesetzesänderung werden auch die Pflichten zur Durchsetzung der Rauchverbote genauer geregelt.

Für die Einhaltung sind neben den Betreibern auch die Leitungen und Geschäftsführungen der jeweiligen Einrichtungen verantwortlich. Sie müssen unter anderem organisatorische Maßnahmen treffen und Hinweisschilder anbringen, um die Rauchverbote sicherzustellen.

(Quelle: Stadt Friedrichshafen)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.