Ein tragischer Fall aus Friedrichshafen hat nun seinen rechtlichen Abschluss gefunden. Der Bundesgerichtshof hat am 13. November 2024 die Revision eines 84-jährigen Rentners, der wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, verworfen. Damit ist das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg vom 9. April 2024 rechtskräftig.
Heimtückischer Mord in Seniorenwohnanlage
Der schockierende Fall ereignete sich im September 2023 in einer Seniorenwohnanlage in Friedrichshafen. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der bis dahin unbescholtene Rentner seine 84-jährige Lebensgefährtin mit einer Pistole. Der Grund für die Tat: Die Frau hatte einen neuen Partner kennengelernt und plante, den Angeklagten zu verlassen. Diese Entscheidung verletzte den Angeklagten so tief, dass er zum Mord griff.
Das Gericht wertete die Tat als heimtückisch, da die Getötete völlig arglos gewesen sei und keinen Angriff auf ihr Leben erwartet habe. Aus diesem Grund konnte sie sich auch nicht gegen die tödliche Attacke wehren.
Angeklagter spricht von Unfall – Gericht bleibt bei Vorsatz
Vor Gericht behauptete der Rentner, der tödliche Schuss habe sich versehentlich gelöst. Doch die Schwurgerichtskammer schenkte dieser Darstellung keinen Glauben und stellte klar, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung handelte.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil ohne Rechtsfehler
Der Rentner legte Revision beim Bundesgerichtshof ein, um das Urteil anzufechten. Die oberste Instanz prüfte das Urteil jedoch genau und stellte fest, dass keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorlagen. Mit dem Beschluss vom 13. November 2024 ist die lebenslange Freiheitsstrafe nun rechtskräftig.
Tragödie, die viele Fragen aufwirft
Der Fall hat nicht nur die Region Friedrichshafen erschüttert, sondern wirft auch Fragen zu Gewalt im häuslichen Umfeld auf – selbst in einem Alter, in dem Gewaltverbrechen selten sind. Das Urteil sendet eine klare Botschaft: Auch im hohen Alter gibt es keine Toleranz für Mord.